Wenn das Praktikum nicht läuft
Nicht jedes Praktikum wird zur positiven Erfahrung. Manchmal stimmen die Aufgaben nicht, das Arbeitsklima ist schlecht, oder du merkst einfach, dass der Beruf gar nicht zu dir passt. In solchen Momenten stellt sich die Frage: Darf ich das Praktikum abbrechen? Die Antwort ist: Ja, grundsätzlich darfst du. Aber es kommt auf die Umstände an.
Gute Gründe für einen Abbruch
Es gibt Situationen, in denen ein Abbruch nicht nur verständlich, sondern sogar richtig ist:
Gesundheitliche Probleme
Wenn das Praktikum deine körperliche oder psychische Gesundheit gefährdet, solltest du es abbrechen. Dazu gehören: extreme Überlastung, Mobbing, gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen oder psychischer Druck. Deine Gesundheit geht immer vor.
Rechtsverstöße im Betrieb
Wenn der Betrieb gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt, dich zu illegalen Tätigkeiten auffordert oder das Jugendarbeitsschutzgesetz missachtet, ist ein sofortiger Abbruch gerechtfertigt. Dokumentiere die Verstöße und informiere gegebenenfalls die zuständige Behörde.
Belästigung oder Diskriminierung
Sexuelle Belästigung, Rassismus oder andere Formen der Diskriminierung sind absolut inakzeptabel. In solchen Fällen musst du das Praktikum nicht fortsetzen. Wende dich an eine Vertrauensperson, die Schule oder eine Beratungsstelle.
Systematische Ausbeutung
Wenn du als billige Arbeitskraft missbraucht wirst – also keine Lernmöglichkeiten bekommst und nur Kaffee kochen, putzen oder sinnlose Aufgaben erledigen sollst – läuft etwas grundlegend falsch. Ein Praktikum soll dir etwas beibringen, nicht den Betrieb kostenlose Arbeitskraft liefern.
Schlechte Gründe für einen Abbruch
Es gibt aber auch Situationen, in denen ein Abbruch voreilig wäre:
- Langeweile in den ersten Tagen: Jeder Anfang ist schwer. Gib dem Praktikum mindestens eine Woche, bevor du urteilst.
- Einzelne schlechte Tage: Auch im besten Job gibt es schlechte Tage. Unterscheide zwischen einem grundsätzlichen Problem und einem vorübergehenden Tief.
- Aufgaben gefallen nicht: Nicht jede Aufgabe im Arbeitsleben ist spannend. Manchmal lernst du gerade durch die langweiligen Aufgaben etwas über den Berufsalltag.
- Heimweh: Besonders bei Auslandspraktika oder dem ersten Praktikum fernab von Zuhause ist Heimweh normal. Es legt sich meist nach wenigen Tagen.
So gehst du bei einem Abbruch richtig vor
Wenn du dich für einen Abbruch entschieden hast, gehe professionell vor:
1. Gespräch suchen
Sprich zuerst mit deinem Betreuer im Betrieb. Erkläre ruhig und sachlich, warum du das Praktikum beenden möchtest. Vielleicht lassen sich die Probleme lösen – ein Abteilungswechsel oder neue Aufgaben können manchmal Wunder wirken.
2. Schule oder Hochschule informieren
Bei einem Schülerpraktikum oder Pflichtpraktikum musst du die Schule oder Hochschule über den Abbruch informieren. Besprich mit deinem Lehrer oder dem Prüfungsamt, wie es weitergeht und ob du das Praktikum an anderer Stelle nachholen musst.
3. Schriftliche Kündigung
Auch wenn es formell nicht immer nötig ist, schadet es nicht, den Abbruch schriftlich zu bestätigen. So hast du einen Nachweis und vermeidest Missverständnisse.
4. Professionell verabschieden
Verlasse den Betrieb im Guten. Bedanke dich für die Erfahrung und verabschiede dich ordentlich. Du weißt nie, ob du dem Unternehmen oder den Kollegen noch einmal begegnest.
Konsequenzen eines Abbruchs
Ein Praktikumsabbruch hat in der Regel keine schwerwiegenden Konsequenzen für deine Karriere. Du musst ihn nicht im Lebenslauf angeben, wenn er nur wenige Tage dauerte. Bei einem Pflichtpraktikum musst du allerdings einen neuen Platz finden und die vorgeschriebene Dauer nachholen. Und natürlich: Eine ehrliche Reflexion, warum es nicht geklappt hat, hilft dir bei der Wahl des nächsten Praktikums.
Fazit: Abbrechen ist keine Schande
Einen Abbruch als Versagen zu betrachten, ist falsch. Manchmal ist die Erkenntnis, dass ein Beruf oder Betrieb nicht zu dir passt, genauso wertvoll wie eine positive Erfahrung. Wichtig ist, dass du dir die Entscheidung nicht zu leicht machst, professionell vorgehst und daraus lernst.