Recht & Finanzen1. Februar 2026

Deine Rechte und Pflichten im Praktikum

Welche Rechte hast du als Praktikant? Welche Pflichten musst du erfüllen? Alles zu Arbeitszeiten, Versicherung, Mindestlohn und Jugendschutz im Praktikum.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitszeiten sind gesetzlich geregelt – für Minderjährige gelten strengere Regeln
  • Versicherungsschutz hängt von der Art des Praktikums ab
  • Mindestlohn gilt nur bei freiwilligen Praktika ab 3 Monaten Dauer
  • Du hast Anspruch auf ein Praktikumszeugnis
  • Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Sorgfalt sind deine Pflichten
  • Bei Problemen: Gespräch suchen, Schule einschalten oder Beratung nutzen

Praktikum ist nicht gleich Praktikum

Deine Rechte und Pflichten im Praktikum hängen stark davon ab, welche Art von Praktikum du machst. Ein Schülerpraktikum unterliegt anderen Regeln als ein Pflichtpraktikum im Studium oder ein freiwilliges Praktikum nach der Schule. In diesem Ratgeber erfährst du, worauf du achten musst – egal welches Praktikum du machst.

Deine Rechte als Praktikant

Arbeitszeiten und Pausen

Für Praktikanten gelten grundsätzlich dieselben Arbeitszeitregeln wie für reguläre Arbeitnehmer. Das bedeutet:

  • Maximal 8 Stunden pro Tag (bei Volljährigen, in Ausnahmen bis 10 Stunden)
  • Nach 6 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten
  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen

Für minderjährige Praktikanten gelten zusätzlich die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes:

  • Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche
  • Keine Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr
  • Keine Arbeit an Samstagen und Sonntagen (mit wenigen Ausnahmen)
  • Nach 4,5 Stunden eine Pause von 30 Minuten, nach 6 Stunden 60 Minuten

Versicherungsschutz

Die Frage der Versicherung ist wichtig und hängt von der Praktikumsart ab:

  • Schülerpraktikum: Du bist über die Schule unfallversichert, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt.
  • Pflichtpraktikum: Du bist in der Regel über die Hochschule oder den Betrieb unfallversichert. Krankenversichert bleibst du meist über deine Eltern oder die studentische Versicherung.
  • Freiwilliges Praktikum: Hier bist du normalerweise über den Betrieb sozialversichert. Bei kurzen, unbezahlten Praktika kann es Ausnahmen geben.

Zeugnis und Bescheinigung

Nach jedem Praktikum hast du Anspruch auf eine schriftliche Bescheinigung und kannst ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dieses dokumentiert deine Tätigkeiten und bewertet deine Leistungen.

Gleichbehandlung

Auch als Praktikant darfst du nicht diskriminiert werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für dich. Mobbing, Belästigung oder Diskriminierung musst du nicht hinnehmen.

Deine Pflichten als Praktikant

Mit Rechten kommen auch Pflichten. Als Praktikant bist du verpflichtet:

  • Pünktlich und zuverlässig zu erscheinen
  • Anweisungen zu befolgen, solange sie rechtmäßig und zumutbar sind
  • Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse zu wahren
  • Sorgfältig mit Arbeitsmitteln und Materialien umzugehen
  • Krankmeldungen rechtzeitig weiterzugeben – am besten vor Arbeitsbeginn

Sonderthema: Mindestlohn im Praktikum

Die Frage nach dem Mindestlohn ist eine der häufigsten. Die Regeln sind:

  • Pflichtpraktika (von der Schule oder Hochschule vorgeschrieben): Kein Mindestlohn-Anspruch
  • Freiwillige Praktika unter 3 Monaten: Kein Mindestlohn-Anspruch
  • Freiwillige Praktika ab 3 Monaten: Mindestlohn gilt (aktuell 12,82 Euro pro Stunde)
  • Schülerpraktika: Kein Mindestlohn-Anspruch

Auch wenn kein Mindestlohn gezahlt werden muss, steht es dem Betrieb frei, eine freiwillige Vergütung zu zahlen.

Was tun bei Problemen?

Wenn im Praktikum etwas schiefläuft – zum Beispiel unbezahlte Überstunden, unangemessene Aufgaben oder ein schlechtes Arbeitsklima – solltest du:

  • Zuerst das Gespräch mit dem Betreuer suchen
  • Bei einem Schülerpraktikum die Schule einschalten
  • Bei schwerwiegenden Problemen die Arbeitsschutzbehörde oder eine Rechtsberatung kontaktieren
  • Im Extremfall das Praktikum abbrechen – deine Gesundheit geht vor

Häufige Fragen

Darf ich als Praktikant Überstunden machen?
Grundsätzlich sollten im Praktikum keine regelmäßigen Überstunden anfallen. Wenn es doch vorkommt, müssen die Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Minderjährige dürfen auf keinen Fall mehr als 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Bin ich als Praktikant unfallversichert?
Ja, in den meisten Fällen bist du unfallversichert. Bei Schülerpraktika über die Schule, bei Pflichtpraktika über die Hochschule oder den Betrieb, bei freiwilligen Praktika über den Betrieb.
Habe ich als Praktikant Anspruch auf Urlaub?
Bei kurzen Praktika (unter einem Monat) in der Regel nicht. Bei längeren Praktika kann ein Urlaubsanspruch bestehen – insbesondere wenn du wie ein normaler Arbeitnehmer beschäftigt bist. Das sollte im Praktikumsvertrag geregelt sein.
Was ist, wenn ich krank werde im Praktikum?
Melde dich so früh wie möglich beim Betrieb krank – am besten vor Arbeitsbeginn. Ab dem dritten Krankheitstag brauchst du in der Regel ein ärztliches Attest. Bei einem Schülerpraktikum informiere auch die Schule.

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Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr