Recht & Finanzen1. Februar 2026

Praktikum: Wann gibt es Gehalt?

Praktikum und Vergütung: Wann steht dir Mindestlohn zu, wann nicht? Alles zu Gehalt, Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum und finanziellen Hilfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestlohn gilt nur bei freiwilligen Praktika ab 3 Monaten Dauer
  • Pflichtpraktika und Schülerpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen
  • Viele Unternehmen zahlen freiwillig zwischen 500 und 1.500 Euro monatlich
  • BAföG, Kindergeld und Wohngeld können Praktikanten finanziell unterstützen
  • Du darfst im Vorstellungsgespräch nach der Vergütung fragen
  • Große Unternehmen und IT-Firmen zahlen tendenziell besser als kleine Betriebe
  • Auch unbezahlte Praktika können langfristig wertvoll sein

Geld im Praktikum – eine komplizierte Frage

Ob du im Praktikum Geld verdienst, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Art des Praktikums, der Dauer und deinem Status (Schüler, Student oder Berufseinsteiger). Die Regelungen sind nicht immer auf den ersten Blick verständlich – deshalb erklären wir hier die wichtigsten Regeln rund um Vergütung im Praktikum.

Mindestlohn im Praktikum: Die Regeln

Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt aktuell 12,82 Euro pro Stunde. Für Praktikanten gelten allerdings Ausnahmen:

Kein Mindestlohn bei:

  • Pflichtpraktika: Wenn das Praktikum von der Schule, Hochschule oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, gilt kein Mindestlohn – unabhängig von der Dauer.
  • Orientierungspraktika: Freiwillige Praktika zur Berufsorientierung, die maximal 3 Monate dauern, sind vom Mindestlohn ausgenommen.
  • Ausbildungsbegleitende Praktika: Freiwillige Praktika während eines Studiums oder einer Ausbildung bis maximal 3 Monate.
  • Schülerpraktika: Für alle Praktika während der Schulpflicht gilt kein Mindestlohn.
  • Minderjährige: Für Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn grundsätzlich nicht.

Mindestlohn gilt bei:

  • Freiwillige Praktika über 3 Monate: Ab dem ersten Tag des vierten Monats muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden.
  • Praktika nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium: Wer bereits eine Berufsausbildung hat, hat Anspruch auf Mindestlohn – auch bei kürzeren Praktika.

Was zahlen Unternehmen in der Praxis?

Auch wenn kein Mindestlohn gezahlt werden muss, entscheiden sich viele Unternehmen für eine freiwillige Vergütung. Die Höhe variiert stark:

Typische Vergütungen nach Praktikumsart

  • Schülerpraktikum: In der Regel unbezahlt. Manche Betriebe geben ein kleines Taschengeld oder einen Büchergutschein.
  • Pflichtpraktikum im Studium: 0 bis 1.500 Euro monatlich, je nach Branche und Unternehmensgröße.
  • Freiwilliges Praktikum (unter 3 Monate): 0 bis 1.000 Euro monatlich.
  • Freiwilliges Praktikum (ab 3 Monate): Mindestens Mindestlohn, also rund 2.050 Euro brutto bei Vollzeit.

Besonders gut zahlen in der Regel große Konzerne, IT-Unternehmen und Unternehmensberatungen. Kleinere Betriebe und Non-Profit-Organisationen können sich oft weniger leisten.

Finanzielle Hilfen für Praktikanten

Wenn dein Praktikum unbezahlt oder schlecht bezahlt ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu decken:

BAföG

Wenn du studierst und ein Pflichtpraktikum machst, kannst du weiterhin BAföG beziehen. Eine Praktikumsvergütung wird allerdings teilweise angerechnet. Informiere dich beim BAföG-Amt über die genauen Freibeträge.

Kindergeld

Während eines Praktikums im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums wird in der Regel weiterhin Kindergeld gezahlt – vorausgesetzt, du bist unter 25 Jahre alt.

Wohngeld

Wenn du nicht BAföG-berechtigt bist, kannst du unter Umständen Wohngeld beantragen, um die Mietkosten während des Praktikums zu decken.

Stipendien

Einige Stiftungen und Organisationen vergeben Stipendien speziell für Praktikumszeiten – insbesondere für Auslandspraktika. Recherchiere auf Plattformen wie mystipendium.de.

Gehalt verhandeln im Praktikum

Ja, auch im Praktikum darfst du nach der Vergütung fragen – und sogar verhandeln. Hier einige Tipps:

  • Informiere dich vorher über branchenübliche Vergütungen
  • Frage im Vorstellungsgespräch offen und freundlich nach der Vergütung
  • Wenn keine Vergütung möglich ist, frage nach Alternativen: Fahrtkostenzuschuss, Essensgutscheine, Home-Office-Tage
  • Argumentiere mit deinem Mehrwert für das Unternehmen, nicht mit deinen Kosten

Fazit

Die Vergütung im Praktikum ist kein Tabuthema. Informiere dich vorab über deine rechtlichen Ansprüche und scheue dich nicht, nach dem Gehalt zu fragen. Auch wenn ein Praktikum unbezahlt ist, kann es sich langfristig auszahlen – durch Erfahrung, Kontakte und bessere Karrierechancen.

Häufige Fragen

Muss ich auf die Praktikumsvergütung Steuern zahlen?
Das hängt von der Höhe der Vergütung ab. Wenn du weniger als den Grundfreibetrag (etwa 11.600 Euro pro Jahr) verdienst, zahlst du keine Einkommensteuer. Bei einem Pflichtpraktikum fallen in der Regel auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Bekomme ich im Schülerpraktikum Geld?
Schülerpraktika sind fast immer unbezahlt. Manche Betriebe geben ein kleines Taschengeld, sind aber nicht dazu verpflichtet. Da Schüler meist noch bei den Eltern wohnen, ist die finanzielle Belastung gering.
Was ist, wenn das Unternehmen keinen Mindestlohn zahlt, obwohl es müsste?
Wenn du Anspruch auf Mindestlohn hast und das Unternehmen diesen nicht zahlt, kannst du die Differenz nachfordern – notfalls auch nach dem Praktikum. Wende dich an eine Rechtsberatung oder die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums.

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Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr