Geld im Praktikum – eine komplizierte Frage
Ob du im Praktikum Geld verdienst, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Art des Praktikums, der Dauer und deinem Status (Schüler, Student oder Berufseinsteiger). Die Regelungen sind nicht immer auf den ersten Blick verständlich – deshalb erklären wir hier die wichtigsten Regeln rund um Vergütung im Praktikum.
Mindestlohn im Praktikum: Die Regeln
Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt aktuell 12,82 Euro pro Stunde. Für Praktikanten gelten allerdings Ausnahmen:
Kein Mindestlohn bei:
- Pflichtpraktika: Wenn das Praktikum von der Schule, Hochschule oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, gilt kein Mindestlohn – unabhängig von der Dauer.
- Orientierungspraktika: Freiwillige Praktika zur Berufsorientierung, die maximal 3 Monate dauern, sind vom Mindestlohn ausgenommen.
- Ausbildungsbegleitende Praktika: Freiwillige Praktika während eines Studiums oder einer Ausbildung bis maximal 3 Monate.
- Schülerpraktika: Für alle Praktika während der Schulpflicht gilt kein Mindestlohn.
- Minderjährige: Für Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn grundsätzlich nicht.
Mindestlohn gilt bei:
- Freiwillige Praktika über 3 Monate: Ab dem ersten Tag des vierten Monats muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden.
- Praktika nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium: Wer bereits eine Berufsausbildung hat, hat Anspruch auf Mindestlohn – auch bei kürzeren Praktika.
Was zahlen Unternehmen in der Praxis?
Auch wenn kein Mindestlohn gezahlt werden muss, entscheiden sich viele Unternehmen für eine freiwillige Vergütung. Die Höhe variiert stark:
Typische Vergütungen nach Praktikumsart
- Schülerpraktikum: In der Regel unbezahlt. Manche Betriebe geben ein kleines Taschengeld oder einen Büchergutschein.
- Pflichtpraktikum im Studium: 0 bis 1.500 Euro monatlich, je nach Branche und Unternehmensgröße.
- Freiwilliges Praktikum (unter 3 Monate): 0 bis 1.000 Euro monatlich.
- Freiwilliges Praktikum (ab 3 Monate): Mindestens Mindestlohn, also rund 2.050 Euro brutto bei Vollzeit.
Besonders gut zahlen in der Regel große Konzerne, IT-Unternehmen und Unternehmensberatungen. Kleinere Betriebe und Non-Profit-Organisationen können sich oft weniger leisten.
Finanzielle Hilfen für Praktikanten
Wenn dein Praktikum unbezahlt oder schlecht bezahlt ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu decken:
BAföG
Wenn du studierst und ein Pflichtpraktikum machst, kannst du weiterhin BAföG beziehen. Eine Praktikumsvergütung wird allerdings teilweise angerechnet. Informiere dich beim BAföG-Amt über die genauen Freibeträge.
Kindergeld
Während eines Praktikums im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums wird in der Regel weiterhin Kindergeld gezahlt – vorausgesetzt, du bist unter 25 Jahre alt.
Wohngeld
Wenn du nicht BAföG-berechtigt bist, kannst du unter Umständen Wohngeld beantragen, um die Mietkosten während des Praktikums zu decken.
Stipendien
Einige Stiftungen und Organisationen vergeben Stipendien speziell für Praktikumszeiten – insbesondere für Auslandspraktika. Recherchiere auf Plattformen wie mystipendium.de.
Gehalt verhandeln im Praktikum
Ja, auch im Praktikum darfst du nach der Vergütung fragen – und sogar verhandeln. Hier einige Tipps:
- Informiere dich vorher über branchenübliche Vergütungen
- Frage im Vorstellungsgespräch offen und freundlich nach der Vergütung
- Wenn keine Vergütung möglich ist, frage nach Alternativen: Fahrtkostenzuschuss, Essensgutscheine, Home-Office-Tage
- Argumentiere mit deinem Mehrwert für das Unternehmen, nicht mit deinen Kosten
Fazit
Die Vergütung im Praktikum ist kein Tabuthema. Informiere dich vorab über deine rechtlichen Ansprüche und scheue dich nicht, nach dem Gehalt zu fragen. Auch wenn ein Praktikum unbezahlt ist, kann es sich langfristig auszahlen – durch Erfahrung, Kontakte und bessere Karrierechancen.