Pflichtpraktikum: Definition und Grundlagen
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Ohne dieses Praktikum kannst du dein Studium nicht abschließen. Diese Vorschrift hat weitreichende Konsequenzen für Bezahlung, Sozialversicherung und deine Rechte.
Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum
| Kriterium | Pflichtpraktikum | Freiwillig (über 3 Monate) |
|---|---|---|
| Mindestlohn | Nein | Ja (12,82 EUR/h) |
| Sozialversicherung | Komplett befreit | Normal |
| Urlaubsanspruch | Kein gesetzlicher | Anteilig |
| Kündigungsschutz | Eingeschränkt | Normal |
| Immatrikulation | Bleibt erhalten | Bleibt erhalten |
Dauer des Pflichtpraktikums
Die Dauer wird von deiner Studienordnung festgelegt – typischerweise 8 bis 26 Wochen. Die häufigsten Varianten: 6 Wochen (Bachelor, z.B. BWL), 12 Wochen (Ingenieurwesen), 20-26 Wochen (Praxissemester, z.B. FH-Studiengänge). Prüfe deine Studienordnung für die genaue Dauer.
Vergütung
Pflichtpraktika müssen nicht bezahlt werden – das ist die bittere Wahrheit. Der Mindestlohn gilt hier nicht, weil das Praktikum als Teil des Studiums zählt. Trotzdem zahlen viele Unternehmen freiwillig 500 bis 1.500 Euro pro Monat, besonders in gut zahlenden Branchen. Verhandeln lohnt sich immer.
Sozialversicherung
Der große Vorteil: Pflichtpraktikanten sind komplett sozialversicherungsfrei. Keine Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Du bleibst in der studentischen Krankenversicherung. Das bedeutet: Brutto = Netto (abzüglich ggf. Lohnsteuer bei höherer Vergütung).
BAföG und Pflichtpraktikum
Wenn du BAföG beziehst: Vergütung aus einem Pflichtpraktikum wird auf das BAföG angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von ca. 290 Euro monatlich. Alles darüber wird abgezogen. Prüfe die aktuelle Freibetragsgrenze beim BAföG-Amt.
Tipps
Praktikumsvertrag verlangen: Auch bei Pflichtpraktika solltest du einen schriftlichen Vertrag bekommen. Er regelt Aufgaben, Arbeitszeiten und eventuell die Vergütung.
Praktikumsbericht: Die meisten Studienordnungen verlangen einen Praktikumsbericht. Kläre die Anforderungen VOR dem Praktikum mit deinem Prüfungsamt.
Bescheinigung: Lass dir am Ende eine Praktikumsbescheinigung und ein Arbeitszeugnis ausstellen – beides brauchst du fürs Studium und für spätere Bewerbungen.