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Praktikumsrecht25. März 2026

Pflichtpraktikum: Alles was du wissen musst

Was ist ein Pflichtpraktikum? Dauer, Vergütung, Sozialversicherung und der Unterschied zum freiwilligen Praktikum. Der komplette Guide.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtpraktikum: In der Studienordnung vorgeschrieben
  • Kein Anspruch auf Mindestlohn, aber viele Firmen zahlen freiwillig
  • Komplett sozialversicherungsfrei – Brutto fast gleich Netto
  • BAföG-Anrechnung beachten (Freibetrag ca. 290 EUR)
  • Praktikumsvertrag und Zeugnis immer einfordern

Pflichtpraktikum: Definition und Grundlagen

Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Ohne dieses Praktikum kannst du dein Studium nicht abschließen. Diese Vorschrift hat weitreichende Konsequenzen für Bezahlung, Sozialversicherung und deine Rechte.

Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum

KriteriumPflichtpraktikumFreiwillig (über 3 Monate)
MindestlohnNeinJa (12,82 EUR/h)
SozialversicherungKomplett befreitNormal
UrlaubsanspruchKein gesetzlicherAnteilig
KündigungsschutzEingeschränktNormal
ImmatrikulationBleibt erhaltenBleibt erhalten

Dauer des Pflichtpraktikums

Die Dauer wird von deiner Studienordnung festgelegt – typischerweise 8 bis 26 Wochen. Die häufigsten Varianten: 6 Wochen (Bachelor, z.B. BWL), 12 Wochen (Ingenieurwesen), 20-26 Wochen (Praxissemester, z.B. FH-Studiengänge). Prüfe deine Studienordnung für die genaue Dauer.

Vergütung

Pflichtpraktika müssen nicht bezahlt werden – das ist die bittere Wahrheit. Der Mindestlohn gilt hier nicht, weil das Praktikum als Teil des Studiums zählt. Trotzdem zahlen viele Unternehmen freiwillig 500 bis 1.500 Euro pro Monat, besonders in gut zahlenden Branchen. Verhandeln lohnt sich immer.

Sozialversicherung

Der große Vorteil: Pflichtpraktikanten sind komplett sozialversicherungsfrei. Keine Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Du bleibst in der studentischen Krankenversicherung. Das bedeutet: Brutto = Netto (abzüglich ggf. Lohnsteuer bei höherer Vergütung).

BAföG und Pflichtpraktikum

Wenn du BAföG beziehst: Vergütung aus einem Pflichtpraktikum wird auf das BAföG angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von ca. 290 Euro monatlich. Alles darüber wird abgezogen. Prüfe die aktuelle Freibetragsgrenze beim BAföG-Amt.

Tipps

Praktikumsvertrag verlangen: Auch bei Pflichtpraktika solltest du einen schriftlichen Vertrag bekommen. Er regelt Aufgaben, Arbeitszeiten und eventuell die Vergütung.

Praktikumsbericht: Die meisten Studienordnungen verlangen einen Praktikumsbericht. Kläre die Anforderungen VOR dem Praktikum mit deinem Prüfungsamt.

Bescheinigung: Lass dir am Ende eine Praktikumsbescheinigung und ein Arbeitszeugnis ausstellen – beides brauchst du fürs Studium und für spätere Bewerbungen.

Häufige Fragen

Muss ein Pflichtpraktikum bezahlt werden?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung. Der Mindestlohn gilt für Pflichtpraktika nicht. Aber viele Unternehmen zahlen trotzdem 500-1.500 EUR/Monat – fragen lohnt sich immer.
Wie lange dauert ein Pflichtpraktikum?
Das legt deine Studien- oder Prüfungsordnung fest. Typisch sind 6-26 Wochen. BWL-Bachelor oft 6-8 Wochen, Ingenieurwesen 12 Wochen, FH-Praxissemester 20-26 Wochen.
Bin ich im Pflichtpraktikum sozialversichert?
Nein, Pflichtpraktikanten sind komplett von der Sozialversicherung befreit. Du bleibst in deiner studentischen Krankenversicherung und zahlst keine Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

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Stand: März 2026· Alle Angaben ohne Gewähr