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Praktikum allgemein18. Januar 2026

Praktikum mit Behinderung: Rechte und Möglichkeiten

Ein Praktikum mit Behinderung bringt besondere Herausforderungen und Rechte mit sich. Erfahre alles über Inklusion, Nachteilsausgleich und barrierefreie Arbeitsplätze.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt dich vor Diskriminierung bei der Praktikumssuche
  • Nachteilsausgleich bedeutet Abbau von Barrieren, nicht Sonderbehandlung
  • Der Integrationsfachdienst und die Reha-Beratung helfen bei der Praktikumssuche
  • Technische Hilfsmittel und Arbeitsassistenz können finanziell gefördert werden
  • Offene Kommunikation mit dem Betrieb über deine Bedürfnisse ist der Schlüssel zum Erfolg
  • Inklusionsbetriebe und der öffentliche Dienst sind besonders gute Anlaufstellen

Praktikum mit Behinderung: Deine Chancen und Rechte

Ein Praktikum ist eine großartige Möglichkeit, die Arbeitswelt kennenzulernen – und das gilt für alle Jugendlichen, unabhängig von einer Behinderung. Wenn du eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung hast, stehen dir grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten offen wie allen anderen auch. Gleichzeitig hast du besondere Rechte und Ansprüche, die dir helfen, dein Praktikum erfolgreich zu absolvieren. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Unterstützung dir zusteht und wie du den passenden Praktikumsplatz findest.

Dein Recht auf ein Praktikum

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Das bedeutet: Ein Betrieb darf dich nicht allein wegen deiner Behinderung ablehnen, wenn du für das Praktikum grundsätzlich geeignet bist. Natürlich gibt es Situationen, in denen bestimmte Tätigkeiten mit einer bestimmten Behinderung nicht vereinbar sind – aber das muss der Betrieb im Einzelfall begründen können.

Darüber hinaus gibt es die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat. Sie fordert die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben – und das schließt auch Praktika ein.

Nachteilsausgleich: Was steht dir zu?

Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Konzept, das sicherstellt, dass du im Praktikum nicht benachteiligt wirst. Er bedeutet nicht, dass du eine Sonderbehandlung bekommst, sondern dass Barrieren abgebaut werden, die dich im Vergleich zu anderen Praktikanten benachteiligen würden.

Beispiele für Nachteilsausgleich im Praktikum

  • Angepasste Arbeitszeiten: Wenn du zum Beispiel regelmäßige medizinische Termine hast, kann deine Arbeitszeit flexibel angepasst werden
  • Technische Hilfsmittel: Bildschirmlesegeräte, spezielle Software, höhenverstellbare Schreibtische oder ergonomische Stühle
  • Barrierefreier Arbeitsplatz: Rampen, breitere Türen, barrierefreie Toiletten
  • Arbeitsassistenz: In bestimmten Fällen kann eine Arbeitsassistenz finanziert werden, die dich im Praktikum unterstützt
  • Angepasste Aufgaben: Die Praktikumsaufgaben werden so gestaltet, dass du sie trotz deiner Einschränkung bewältigen kannst

Den richtigen Praktikumsplatz finden

Die Suche nach einem Praktikumsplatz kann mit einer Behinderung eine zusätzliche Herausforderung sein. Hier sind einige Strategien, die dir helfen:

Berufsberatung der Agentur für Arbeit

Die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit ist eine hervorragende Anlaufstelle. Die Beraterinnen und Berater kennen Betriebe in deiner Region, die Erfahrung mit inklusiven Praktika haben, und können dir bei der Vermittlung helfen. Die Beratung ist kostenlos.

Integrationsfachdienst (IFD)

Der Integrationsfachdienst unterstützt Menschen mit Behinderung beim Übergang in die Arbeitswelt. Er kann dir helfen, einen passenden Praktikumsplatz zu finden, und den Betrieb bei der Gestaltung des Praktikums beraten. Den IFD in deiner Nähe findest du über die Integrationsämter.

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe (früher: Integrationsbetriebe) beschäftigen einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Menschen mit Behinderung. Sie sind oft besonders gut auf die Bedürfnisse von Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung eingestellt. Eine Liste der Inklusionsbetriebe in deiner Region findest du bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen.

Große Unternehmen und öffentlicher Dienst

Viele größere Unternehmen und Behörden haben Inklusionsbeauftragte und Programme zur Förderung von Menschen mit Behinderung. Der öffentliche Dienst ist sogar gesetzlich verpflichtet, Bewerbungen von Menschen mit Behinderung bevorzugt zu berücksichtigen.

Offenheit gegenüber dem Betrieb

Eine der schwierigsten Fragen: Soll ich meine Behinderung bei der Bewerbung angeben? Die Antwort hängt von deiner individuellen Situation ab:

  • Wenn deine Behinderung sichtbar ist oder du spezielle Anpassungen brauchst, ist es sinnvoll, das Thema offen anzusprechen. So kann der Betrieb sich vorbereiten.
  • Wenn deine Behinderung nicht sichtbar ist und du keine besonderen Anpassungen brauchst, bist du nicht verpflichtet, sie zu erwähnen. Du kannst selbst entscheiden, ob und wann du darüber sprichst.
  • Grundsätzlich gilt: Offenheit schafft Vertrauen und ermöglicht es dem Betrieb, dich optimal zu unterstützen. Viele Betriebe reagieren verständnisvoll und sind bereit, Anpassungen vorzunehmen.

Finanzielle Unterstützung und Förderung

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die sowohl dir als auch dem Praktikumsbetrieb zugutekommen können:

  • Eingliederungszuschuss: Der Betrieb kann einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn er einen Praktikumsplatz für einen Menschen mit Behinderung schafft
  • Technische Arbeitshilfen: Die Kosten für spezielle Hilfsmittel am Arbeitsplatz können von der Agentur für Arbeit oder dem Integrationsamt übernommen werden
  • Arbeitsassistenz: Eine persönliche Assistenz kann finanziert werden, wenn du für bestimmte Tätigkeiten Unterstützung brauchst
  • Fahrkostenerstattung: Bei einem Praktikum können die Fahrtkosten in bestimmten Fällen erstattet werden, besonders wenn du auf spezielle Transportmittel angewiesen bist

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rampen und breite Türen. Ein wirklich barrierefreier Arbeitsplatz umfasst viele Aspekte:

  • Physische Barrierefreiheit: Zugängliche Räume, Aufzüge, barrierefreie Sanitäranlagen
  • Digitale Barrierefreiheit: Screenreader-kompatible Software, Bildschirmvergrößerung, alternative Eingabegeräte
  • Kommunikative Barrierefreiheit: Gebärdensprachdolmetscher, einfache Sprache, visuelle Hinweise
  • Soziale Barrierefreiheit: Ein offenes, vorurteilsfreies Betriebsklima, in dem du dich willkommen fühlst

Wenn du vor Praktikumsbeginn den Betrieb besuchst (z. B. beim Vorstellungsgespräch), achte darauf, ob die räumlichen Gegebenheiten für dich passend sind. Scheue dich nicht, nach Anpassungen zu fragen – viele Betriebe sind bereit, Veränderungen vorzunehmen, wissen aber nicht immer, was genau benötigt wird.

Tipps für ein erfolgreiches Praktikum

  • Informiere den Betrieb rechtzeitig über deine Bedürfnisse, damit Anpassungen organisiert werden können
  • Benenne einen Ansprechpartner im Betrieb, an den du dich bei Problemen wenden kannst
  • Nutze die Unterstützungsangebote des Integrationsfachdienstes oder der Reha-Beratung
  • Lass dich nicht entmutigen bei Absagen – der richtige Betrieb wird deine Stärken erkennen
  • Dokumentiere deine Erfahrungen für dich selbst: Was hat gut funktioniert, was war schwierig?
  • Fordere ein Zeugnis an, das deine Leistung fair bewertet – unabhängig von deiner Behinderung

Erfahrungsberichte: Mut machen

Viele Jugendliche mit Behinderung haben bereits erfolgreiche Praktika absolviert und berichten von positiven Erfahrungen. Oft zeigt sich, dass die anfänglichen Befürchtungen – sowohl auf Seiten der Praktikanten als auch der Betriebe – unbegründet waren. Ein gut vorbereitetes Praktikum, offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt sind die Schlüssel zum Erfolg.

Fazit

Eine Behinderung ist kein Hindernis für ein Praktikum – sie erfordert lediglich etwas mehr Planung und Kommunikation. Nutze die vielfältigen Unterstützungsangebote, die dir zustehen, und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern. Du hast genauso viel zu bieten wie jeder andere Praktikant – und ein gutes Praktikum kann der erste Schritt in ein erfolgreiches Berufsleben sein.

Häufige Fragen

Muss ich meine Behinderung bei der Bewerbung angeben?
Nein, du bist nicht verpflichtet, deine Behinderung in der Bewerbung zu erwähnen. Wenn du allerdings spezielle Anpassungen am Arbeitsplatz brauchst oder deine Behinderung sichtbar ist, ist Offenheit empfehlenswert. So kann sich der Betrieb vorbereiten und die nötigen Hilfsmittel bereitstellen. Die Entscheidung liegt aber bei dir.
Wer bezahlt die Hilfsmittel, die ich im Praktikum brauche?
Die Kosten für technische Arbeitshilfen und spezielle Hilfsmittel können von verschiedenen Stellen übernommen werden: der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt oder den Rehabilitationsträgern (z. B. Rentenversicherung oder Unfallversicherung). Der Praktikumsbetrieb muss die Kosten in der Regel nicht selbst tragen. Lass dich vom Integrationsfachdienst oder der Reha-Beratung beraten, welche Förderung für dich infrage kommt.
Darf ein Betrieb mich wegen meiner Behinderung für das Praktikum ablehnen?
Grundsätzlich nein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung wegen einer Behinderung. Ein Betrieb darf dich nur dann ablehnen, wenn die Behinderung die Ausführung der wesentlichen Praktikumsaufgaben unmöglich macht und keine zumutbaren Anpassungen möglich sind. Die Beweislast liegt beim Betrieb. Wenn du dich diskriminiert fühlst, kannst du dich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.
Gibt es spezielle Praktikumsprogramme für Jugendliche mit Behinderung?
Ja, es gibt verschiedene Programme und Initiativen. Die Agentur für Arbeit bietet Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) an, die auch Praktikumsphasen enthalten. Viele Berufsbildungswerke organisieren Praktika für junge Menschen mit Behinderung. Außerdem gibt es regionale Programme und Projekte, über die dich der Integrationsfachdienst oder die Reha-Beratung informieren kann.

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Stand: Januar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr