Praktikumsvergütung: Deine Rechte
„Muss mein Praktikum bezahlt werden?“ – eine der häufigsten Fragen von Praktikanten. Die Antwort: Es kommt darauf an. Das Mindestlohngesetz hat klare Regeln, aber auch klare Ausnahmen.
Wann Mindestlohn gilt
Der Mindestlohn (2026: 13,90 EUR/Stunde) gilt für Praktikanten in folgenden Fällen: Freiwilliges Praktikum, das länger als 3 Monate dauert – ganz gleich ob vor, während oder nach dem Studium. Bei Vollzeit (40 Stunden/Woche) ergibt das ca. 2.050 Euro brutto pro Monat.
Wann KEIN Mindestlohn gilt
Pflichtpraktikum: Wenn das Praktikum in deiner Studien-, Ausbildungs- oder Schulordnung vorgeschrieben ist. Freiwilliges Praktikum unter 3 Monaten: Praktika bis zu 3 Monaten zur Berufsorientierung. Praktikum im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ). Schülerpraktikum.
Was tun bei unbezahltem Praktikum?
Wenn du glaubst, dass dir Mindestlohn zusteht, aber nicht gezahlt wird: Schriftlich nachfordern (E-Mail mit Fristsetzung), Beratung holen (Studentenwerk, Gewerkschaft, Rechtsberatung), im Notfall klagen – Ansprüche können bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Vergütung verhandeln
Auch wenn kein Mindestlohn gilt, zahlen viele Unternehmen freiwillig. Tipps zur Verhandlung: Recherchiere branchenübliche Praktikumsgehälter, nenne im Bewerbungsgespräch eine konkrete Gehaltsspanne, argumentiere mit deinen Qualifikationen und dem Mehrwert den du bringst.