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Praktikumsrecht11. September 2026Von der Genieportal-Redaktion

EU-Praktikumsrichtlinie: Kommt das Aus für unbezahlte Praktika?

Die EU verhandelt eine Praktikumsrichtlinie: faire Bezahlung, Vertrag in Schriftform, Schutz vor Schein-Praktika. Der Stand und was das für dich bedeuten würde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU verhandelt eine Praktikumsrichtlinie: faire Bezahlung, Schriftform-Vertrag, Schutz vor Schein-Praktika
  • Noch nicht beschlossen: Trilog läuft seit Oktober 2025, Einigung wurde für Q3 2026 erwartet (Stand 11.09.2026)
  • Pflichtpraktika in Schule, Studium und Ausbildung sollen ausgenommen bleiben
  • Unabhängig davon gilt in Deutschland schon heute: freiwillige Praktika über 3 Monate sind mindestlohnpflichtig (13,90 €/Std.)

Worum es geht

Die EU arbeitet an einer Praktikumsrichtlinie (englisch „Traineeship Directive“), die die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten europaweit verbessern soll. Den Vorschlag hat die EU-Kommission im März 2024 vorgelegt; das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition am 23. September 2025 beschlossen. Seit Mitte Oktober 2025 laufen die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.

Wichtig – Stand 11. September 2026: Die Richtlinie ist noch nicht beschlossen. Eine Einigung im Trilog wurde zuletzt für das dritte Quartal 2026 erwartet. Erst nach der Einigung und der Umsetzung in deutsches Recht (dafür haben Mitgliedstaaten üblicherweise etwa zwei Jahre Zeit) ändern sich konkrete Regeln.

Was die Richtlinie bringen soll

  • Bezahlung statt Gratis-Arbeit: Wer im Praktikum die gleiche Arbeit macht wie reguläre Beschäftigte, soll auch vergleichbar bezahlt werden. Unbezahlte reguläre Praktika sollen damit faktisch vom Markt verschwinden.
  • Vertrag in Schriftform: Vor Praktikumsbeginn soll es einen schriftlichen Vertrag geben – mit Dauer, Vergütung, Lernzielen sowie Rechten und Pflichten.
  • Kampf gegen Schein-Praktika: Als „Praktikum“ getarnte reguläre Jobs sollen unterbunden werden; die Mitgliedstaaten sollen wirksame Kontrollen ermöglichen.

Welche Praktika ausgenommen sind

Nach der Position des EU-Parlaments sollen Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung sowie die Berufsausbildung selbst nicht unter die Richtlinie fallen. Für Schülerpraktika (z. B. BOGY/BORS) und Pflichtpraktika im Studium bliebe es also bei den heutigen deutschen Regeln.

Was gilt heute in Deutschland?

Schon jetzt gilt: Freiwillige Praktika über drei Monate Dauer sind mindestlohnpflichtig (2026: 13,90 Euro pro Stunde). Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen. Alle Details liest du in unserem Ratgeber Mindestlohn im Praktikum.

Was du jetzt tun kannst

  • Bestehe schon heute auf einer schriftlichen Vereinbarung mit Aufgaben, Dauer und Vergütung – seriöse Unternehmen bieten das von sich aus an.
  • Prüfe bei längeren freiwilligen Praktika deinen Mindestlohnanspruch – er gilt unabhängig von der EU-Richtlinie bereits jetzt.
  • Vergleiche Vergütungen: Was üblich ist, zeigt unser Ratgeber Praktikum: Gehalt & Vergütung.

Quellen: EU-Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2024) 132 vom 20.03.2024), Europäisches Parlament (Verhandlungsposition vom 23.09.2025), Stellungnahmen von vbw und DGB zum Verhandlungsstand. Stand: 11. September 2026 – wir aktualisieren, sobald der Trilog abgeschlossen ist.

Häufige Fragen

Sind unbezahlte Praktika bald verboten?
Das ist das Ziel der geplanten EU-Praktikumsrichtlinie: Praktikanten, die reguläre Arbeit leisten, sollen vergleichbar bezahlt werden. Beschlossen ist die Richtlinie aber noch nicht – die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission laufen (Stand: September 2026).
Gilt die Richtlinie auch für Pflichtpraktika im Studium?
Nach der Position des EU-Parlaments nicht: Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung sollen vom Anwendungsbereich ausgenommen bleiben. Für sie gelten weiterhin die deutschen Regeln.
Wann würden die neuen Regeln in Deutschland gelten?
Erst nach der Trilog-Einigung, der formalen Verabschiedung und der Umsetzung in deutsches Recht – dafür haben die Mitgliedstaaten üblicherweise etwa zwei Jahre Zeit. Kurzfristig ändert sich also nichts.
Habe ich nicht heute schon Anspruch auf Bezahlung?
In vielen Fällen ja: Freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, sind in Deutschland mindestlohnpflichtig (2026: 13,90 Euro pro Stunde). Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika sind ausgenommen.

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Stand: September 2026· Alle Angaben ohne Gewähr