Vergütung im Praktikum: Wann dir Geld zusteht und wann nicht
Eine der häufigsten Fragen rund ums Praktikum lautet: Bekomme ich dafür Geld? Die Antwort ist leider nicht so einfach wie ein klares Ja oder Nein. Ob du einen Anspruch auf Vergütung hast, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt, wie lange es dauert und wie alt du bist. In diesem Ratgeber klären wir alle wichtigen Fragen rund um die Bezahlung im Praktikum.
Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum
Der wichtigste Unterschied bei der Vergütungsfrage ist die Art des Praktikums. Das deutsche Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen:
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das durch eine Schul- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Dazu gehören:
- Schülerbetriebspraktika (z. B. BOGY, BORS, Betriebserkundungen)
- Pflichtpraktika im Studium laut Studien- oder Prüfungsordnung
- Praktika im Rahmen einer schulischen Ausbildung
Für Pflichtpraktika besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung. Der Betrieb kann freiwillig ein Taschengeld oder eine Aufwandsentschädigung zahlen, muss es aber nicht. Viele Betriebe zahlen trotzdem etwas – fragen lohnt sich also.
Freiwilliges Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum machst du aus eigenem Antrieb, ohne dass es von Schule oder Universität vorgeschrieben ist. Hier gelten andere Regeln:
- Bei einer Dauer von bis zu 3 Monaten: Kein Anspruch auf Mindestlohn, aber der Betrieb kann freiwillig zahlen
- Bei einer Dauer von mehr als 3 Monaten: Du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
Wichtig: Die 3-Monats-Grenze bezieht sich auf die tatsächliche Dauer des Praktikums, nicht auf die vertraglich vereinbarte. Wenn ein Praktikum auf 3 Monate vereinbart, aber dann verlängert wird, greift der Mindestlohn ab dem ersten Tag der Verlängerung – rückwirkend für die gesamte Praktikumsdauer.
Mindestlohn im Praktikum: Die Regeln im Detail
Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde (Stand 2026). Aber nicht jedes Praktikum fällt unter die Mindestlohnregelung. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht folgende Ausnahmen vor:
- Pflichtpraktika (schul- oder studienrechtlich vorgeschrieben)
- Orientierungspraktika von bis zu 3 Monaten (zur Berufsorientierung vor einer Ausbildung oder Studium)
- Ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika von bis zu 3 Monaten
- Einstiegsqualifizierungen nach dem SGB III
Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn grundsätzlich nicht – unabhängig von der Dauer des Praktikums. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Betrieb dich umsonst beschäftigen darf, wenn du echte Arbeitsleistung erbringst.
Was ist ein angemessenes Taschengeld?
Auch wenn kein gesetzlicher Vergütungsanspruch besteht, zahlen viele Betriebe ein freiwilliges Taschengeld. Die Höhe variiert stark je nach Branche, Region und Betriebsgröße:
- Schülerpraktikum (1-3 Wochen): Meist kein Geld oder 50-100 Euro als Aufwandsentschädigung
- Freiwilliges Praktikum (1-3 Monate): 200-500 Euro monatlich sind üblich
- Längeres freiwilliges Praktikum: Mindestlohn oder branchenübliche Vergütung
Einige Branchen wie Banken, Versicherungen oder große Industrieunternehmen zahlen auch bei kürzeren Praktika eine Vergütung. In sozialen Berufen oder bei kleinen Betrieben ist eine Bezahlung dagegen eher selten.
Praktikum und Steuern: Was du beachten musst
Wenn du im Praktikum Geld verdienst, stellt sich die Frage nach Steuern und Sozialabgaben. Die gute Nachricht: Als Schülerin oder Schüler bleibst du in den meisten Fällen unter dem Grundfreibetrag und musst keine Einkommensteuer zahlen. Trotzdem gibt es einige Punkte zu beachten:
- Steuer-ID: Der Betrieb braucht deine Steueridentifikationsnummer, wenn er dir eine Vergütung zahlt
- Sozialversicherung: Bei Pflichtpraktika im Studium gelten besondere Regelungen; bei Schülerpraktika fallen in der Regel keine Beiträge an
- Kindergeld: Dein Praktikumsverdienst hat keinen Einfluss auf das Kindergeld deiner Eltern, solange du unter 25 bist
Tipps: So verhandelst du über die Vergütung
Auch wenn du keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung hast, kannst du das Thema Vergütung durchaus ansprechen. Hier einige Tipps für die Verhandlung:
- Informiere dich vorab über branchenübliche Vergütungen für Praktika
- Sprich das Thema offen an, aber stelle keine Forderungen
- Frage nach Alternativen wie Fahrtkostenzuschuss, Essensgutscheine oder Sachleistungen
- Betone deinen Mehrwert – was bringst du dem Betrieb?
- Akzeptiere, wenn der Betrieb nicht zahlen kann, aber frag nach den Gründen
Denke daran: Bei einem Praktikum geht es in erster Linie um Lernerfahrung und Berufsorientierung. Ein unbezahltes Praktikum in einem Top-Betrieb kann wertvoller sein als ein bezahltes Praktikum, bei dem du nur Kaffee kochst. Trotzdem ist es wichtig, dass du als Praktikant fair behandelt wirst und nicht als billige Arbeitskraft missbraucht wirst.
Wenn das Praktikum eigentlich ein Arbeitsverhältnis ist
Achtung: Nicht alles, was als Praktikum bezeichnet wird, ist auch eines. Wenn du im Betrieb die gleiche Arbeit wie reguläre Mitarbeiter machst, fest in den Dienstplan eingeteilt bist und keine Ausbildungsinhalte vermittelt bekommst, könnte es sich um ein verdecktes Arbeitsverhältnis handeln. In diesem Fall hättest du Anspruch auf reguläre Bezahlung – mindestens den Mindestlohn.
Anzeichen für ein Scheinpraktikum sind:
- Du verrichtest die gleiche Arbeit wie festangestellte Kollegen
- Es gibt keinen Praktikumsplan und keine Betreuung
- Der Lernaspekt spielt keine Rolle
- Du bist vollständig in die Arbeitsorganisation eingebunden
Wenn du den Verdacht hast, in einem Scheinpraktikum zu stecken, wende dich an deine Eltern, deine Schule oder im Zweifelsfall an eine Rechtsberatung.
Fazit
Ob du im Praktikum Geld bekommst, hängt von der Art und Dauer des Praktikums ab. Bei Pflichtpraktika und kurzen freiwilligen Praktika gibt es keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch – viele Betriebe zahlen aber trotzdem ein Taschengeld. Bei längeren freiwilligen Praktika ab 3 Monaten greift der Mindestlohn. Informiere dich vorab und scheue dich nicht, das Thema Vergütung anzusprechen – professionell und sachlich.