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Recht & Finanzen25. Januar 2026

Vergütung im Praktikum: Hast du Anspruch auf Bezahlung?

Erfahre, ob dir im Praktikum Gehalt zusteht. Wir erklären die Unterschiede zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum sowie die Mindestlohnregeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Pflichtpraktika (Schule/Studium) besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung
  • Freiwillige Praktika über 3 Monate müssen mit dem Mindestlohn vergütet werden
  • Für Minderjährige ohne Berufsabschluss gilt der Mindestlohn grundsätzlich nicht
  • Viele Betriebe zahlen freiwillig ein Taschengeld zwischen 50 und 500 Euro
  • Praktikumsverdienst hat keinen Einfluss auf das Kindergeld der Eltern
  • Scheinpraktika, bei denen nur gearbeitet und nicht gelernt wird, sind unzulässig
  • Auch ohne Vergütungsanspruch lohnt es sich, nach Fahrtkostenzuschuss oder Sachleistungen zu fragen

Vergütung im Praktikum: Wann dir Geld zusteht und wann nicht

Eine der häufigsten Fragen rund ums Praktikum lautet: Bekomme ich dafür Geld? Die Antwort ist leider nicht so einfach wie ein klares Ja oder Nein. Ob du einen Anspruch auf Vergütung hast, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt, wie lange es dauert und wie alt du bist. In diesem Ratgeber klären wir alle wichtigen Fragen rund um die Bezahlung im Praktikum.

Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum

Der wichtigste Unterschied bei der Vergütungsfrage ist die Art des Praktikums. Das deutsche Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen:

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das durch eine Schul- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Dazu gehören:

  • Schülerbetriebspraktika (z. B. BOGY, BORS, Betriebserkundungen)
  • Pflichtpraktika im Studium laut Studien- oder Prüfungsordnung
  • Praktika im Rahmen einer schulischen Ausbildung

Für Pflichtpraktika besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung. Der Betrieb kann freiwillig ein Taschengeld oder eine Aufwandsentschädigung zahlen, muss es aber nicht. Viele Betriebe zahlen trotzdem etwas – fragen lohnt sich also.

Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum machst du aus eigenem Antrieb, ohne dass es von Schule oder Universität vorgeschrieben ist. Hier gelten andere Regeln:

  • Bei einer Dauer von bis zu 3 Monaten: Kein Anspruch auf Mindestlohn, aber der Betrieb kann freiwillig zahlen
  • Bei einer Dauer von mehr als 3 Monaten: Du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn

Wichtig: Die 3-Monats-Grenze bezieht sich auf die tatsächliche Dauer des Praktikums, nicht auf die vertraglich vereinbarte. Wenn ein Praktikum auf 3 Monate vereinbart, aber dann verlängert wird, greift der Mindestlohn ab dem ersten Tag der Verlängerung – rückwirkend für die gesamte Praktikumsdauer.

Mindestlohn im Praktikum: Die Regeln im Detail

Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde (Stand 2026). Aber nicht jedes Praktikum fällt unter die Mindestlohnregelung. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Pflichtpraktika (schul- oder studienrechtlich vorgeschrieben)
  • Orientierungspraktika von bis zu 3 Monaten (zur Berufsorientierung vor einer Ausbildung oder Studium)
  • Ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika von bis zu 3 Monaten
  • Einstiegsqualifizierungen nach dem SGB III

Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn grundsätzlich nicht – unabhängig von der Dauer des Praktikums. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Betrieb dich umsonst beschäftigen darf, wenn du echte Arbeitsleistung erbringst.

Was ist ein angemessenes Taschengeld?

Auch wenn kein gesetzlicher Vergütungsanspruch besteht, zahlen viele Betriebe ein freiwilliges Taschengeld. Die Höhe variiert stark je nach Branche, Region und Betriebsgröße:

  • Schülerpraktikum (1-3 Wochen): Meist kein Geld oder 50-100 Euro als Aufwandsentschädigung
  • Freiwilliges Praktikum (1-3 Monate): 200-500 Euro monatlich sind üblich
  • Längeres freiwilliges Praktikum: Mindestlohn oder branchenübliche Vergütung

Einige Branchen wie Banken, Versicherungen oder große Industrieunternehmen zahlen auch bei kürzeren Praktika eine Vergütung. In sozialen Berufen oder bei kleinen Betrieben ist eine Bezahlung dagegen eher selten.

Praktikum und Steuern: Was du beachten musst

Wenn du im Praktikum Geld verdienst, stellt sich die Frage nach Steuern und Sozialabgaben. Die gute Nachricht: Als Schülerin oder Schüler bleibst du in den meisten Fällen unter dem Grundfreibetrag und musst keine Einkommensteuer zahlen. Trotzdem gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Steuer-ID: Der Betrieb braucht deine Steueridentifikationsnummer, wenn er dir eine Vergütung zahlt
  • Sozialversicherung: Bei Pflichtpraktika im Studium gelten besondere Regelungen; bei Schülerpraktika fallen in der Regel keine Beiträge an
  • Kindergeld: Dein Praktikumsverdienst hat keinen Einfluss auf das Kindergeld deiner Eltern, solange du unter 25 bist

Tipps: So verhandelst du über die Vergütung

Auch wenn du keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung hast, kannst du das Thema Vergütung durchaus ansprechen. Hier einige Tipps für die Verhandlung:

  • Informiere dich vorab über branchenübliche Vergütungen für Praktika
  • Sprich das Thema offen an, aber stelle keine Forderungen
  • Frage nach Alternativen wie Fahrtkostenzuschuss, Essensgutscheine oder Sachleistungen
  • Betone deinen Mehrwert – was bringst du dem Betrieb?
  • Akzeptiere, wenn der Betrieb nicht zahlen kann, aber frag nach den Gründen

Denke daran: Bei einem Praktikum geht es in erster Linie um Lernerfahrung und Berufsorientierung. Ein unbezahltes Praktikum in einem Top-Betrieb kann wertvoller sein als ein bezahltes Praktikum, bei dem du nur Kaffee kochst. Trotzdem ist es wichtig, dass du als Praktikant fair behandelt wirst und nicht als billige Arbeitskraft missbraucht wirst.

Wenn das Praktikum eigentlich ein Arbeitsverhältnis ist

Achtung: Nicht alles, was als Praktikum bezeichnet wird, ist auch eines. Wenn du im Betrieb die gleiche Arbeit wie reguläre Mitarbeiter machst, fest in den Dienstplan eingeteilt bist und keine Ausbildungsinhalte vermittelt bekommst, könnte es sich um ein verdecktes Arbeitsverhältnis handeln. In diesem Fall hättest du Anspruch auf reguläre Bezahlung – mindestens den Mindestlohn.

Anzeichen für ein Scheinpraktikum sind:

  • Du verrichtest die gleiche Arbeit wie festangestellte Kollegen
  • Es gibt keinen Praktikumsplan und keine Betreuung
  • Der Lernaspekt spielt keine Rolle
  • Du bist vollständig in die Arbeitsorganisation eingebunden

Wenn du den Verdacht hast, in einem Scheinpraktikum zu stecken, wende dich an deine Eltern, deine Schule oder im Zweifelsfall an eine Rechtsberatung.

Fazit

Ob du im Praktikum Geld bekommst, hängt von der Art und Dauer des Praktikums ab. Bei Pflichtpraktika und kurzen freiwilligen Praktika gibt es keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch – viele Betriebe zahlen aber trotzdem ein Taschengeld. Bei längeren freiwilligen Praktika ab 3 Monaten greift der Mindestlohn. Informiere dich vorab und scheue dich nicht, das Thema Vergütung anzusprechen – professionell und sachlich.

Häufige Fragen

Bekomme ich für mein Schülerpraktikum Geld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung hast du bei einem Schülerpraktikum nicht, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Viele Betriebe zahlen aber freiwillig eine kleine Aufwandsentschädigung oder ein Taschengeld. Typisch sind 50-100 Euro für ein ein- bis dreiwöchiges Praktikum. Es lohnt sich, vorab beim Betrieb nachzufragen.
Ab wann gilt der Mindestlohn im Praktikum?
Der Mindestlohn gilt bei freiwilligen Praktika, die länger als 3 Monate dauern – allerdings nur für Volljährige oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss gilt der Mindestlohn nicht, unabhängig von der Praktikumsdauer. Bei Pflichtpraktika gibt es generell keinen Mindestlohnanspruch.
Muss ich auf mein Praktikumsgehalt Steuern zahlen?
In den meisten Fällen nicht. Als Schülerin oder Schüler liegst du mit deinem Praktikumsverdienst fast immer unter dem steuerlichen Grundfreibetrag und musst keine Einkommensteuer zahlen. Der Betrieb benötigt trotzdem deine Steuer-ID, um die Vergütung korrekt abzurechnen. Sollte doch Lohnsteuer einbehalten werden, kannst du sie über eine Steuererklärung zurückholen.
Was kann ich tun, wenn mein Praktikum ein Scheinpraktikum ist?
Wenn du im Praktikum die gleiche Arbeit wie reguläre Mitarbeiter machst, keinen Ausbildungsplan hast und keine Betreuung erhältst, könnte es sich um ein Scheinpraktikum handeln. In diesem Fall hättest du Anspruch auf reguläre Bezahlung. Sprich zunächst mit deinen Eltern und deiner Schule. Im Zweifelsfall kann eine kostenlose Rechtsberatung (z. B. bei Gewerkschaften) weiterhelfen.

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Stand: Januar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr