Schadensfall im Praktikum – wer haftet?
Du lässt als Praktikant ein teures Gerät fallen, löschst versehentlich Daten oder verursachst einen Kratzer am Firmenwagen. Was passiert jetzt? Die Haftungsfrage im Praktikum ist wichtig – und zum Glück oft weniger dramatisch, als du denkst.
Grundsatz: Innerbetrieblicher Schadensausgleich
Für Arbeitnehmer – und dazu gehörst du als Praktikant – gilt der innerbetriebliche Schadensausgleich. Das bedeutet: Du haftest nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit voll. Bei leichter Fahrlässigkeit (ein normaler Fehler) haftest du gar nicht oder nur anteilig.
Die drei Stufen der Fahrlässigkeit
- Leichte Fahrlässigkeit: Ein normaler Fehler, der jedem passieren kann (z.B. Tasse umstoßen, Gerät fallen lassen). Du haftest nicht
- Mittlere Fahrlässigkeit: Du hättest den Schaden durch normale Sorgfalt vermeiden können (z.B. bekannte Sicherheitsregel nicht beachtet). Anteilige Haftung – Betrieb und du teilen den Schaden
- Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz: Du hast den Schaden absichtlich oder durch krasse Nachlässigkeit verursacht (z.B. betrunken eine Maschine bedient). Du haftest voll
Versicherungsschutz im Praktikum
Betriebshaftpflicht
Die meisten Betriebe haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Schäden durch Praktikanten abdeckt. Das ist der wichtigste Schutz für dich.
Private Haftpflichtversicherung
Deine private Haftpflichtversicherung (oder die deiner Eltern) greift bei Schäden, die du im Praktikum verursachst – allerdings oft nur subsidiär, also wenn keine andere Versicherung einspringt.
Wichtig: Prüfe vor dem Praktikum, ob du eine private Haftpflichtversicherung hast und ob sie auch berufliche Tätigkeiten abdeckt!
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zahlt bei Arbeitsunfällen – also wenn du dich selbst verletzt. Sie zahlt nicht für Sachschäden, die du verursachst.
Praktische Situationen
Du machst etwas kaputt
Sag es sofort deinem Betreuer. Versuche nicht, den Schaden zu vertuschen – das macht es schlimmer. In den meisten Fällen übernimmt die Betriebshaftpflicht den Schaden, und für dich hat es keine finanziellen Konsequenzen.
Du verletzt dich
Sofort dem Betreuer melden! Auch kleine Verletzungen dokumentieren. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt alle Behandlungskosten und ggf. Verdienstausfall.
Du verursachst einen Schaden beim Kunden
Wenn du beim Kunden etwas beschädigst (z.B. bei einem Handwerker-Praktikum), haftet grundsätzlich der Betrieb gegenüber dem Kunden. Du wirst nicht direkt vom Kunden in Anspruch genommen.
Tipps um Schäden zu vermeiden
- Fragen: Wenn du unsicher bist, frag lieber einmal zu viel als einmal zu wenig
- Sicherheitsregeln: Halte dich an die Sicherheitsanweisungen – sie sind nicht umsonst da
- Keine Aufgaben übernehmen, die du nicht kannst: Sag ehrlich, wenn eine Aufgabe zu schwer für dich ist
- Schutzkleidung: Immer tragen, wenn vorgeschrieben
- Konzentration: Kein Handy während der Arbeit – Ablenkung verursacht die meisten Unfälle
Besonderheiten bei Schülerpraktika
Schüler stehen unter besonderem Schutz:
- Die Unfallversicherung läuft über die Schule (gesetzliche Schülerunfallversicherung)
- Schüler können wegen ihres Alters und ihrer Unerfahrenheit kaum haftbar gemacht werden
- Der Betrieb hat eine erhöhte Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Praktikanten
Fazit
Die Haftung im Praktikum ist für dich weniger bedrohlich als du vielleicht denkst. Bei normalen Fehlern haftest du nicht oder nur anteilig. Betriebshaftpflicht und private Haftpflichtversicherung bieten zusätzlichen Schutz. Das Wichtigste: Ehrlich sein, Schäden sofort melden und Sicherheitsregeln beachten.