Krank im Praktikum: Richtig handeln statt Panik schieben
Du wachst morgens auf, der Kopf brummt, der Hals kratzt – und ausgerechnet heute hast du Praktikum. Was jetzt? Darfst du zu Hause bleiben? Wen musst du informieren? Und musst du die Fehltage nachholen? Keine Sorge: In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, was du tun musst, wenn du im Praktikum krank wirst.
Schritt 1: Krankmeldung – und zwar rechtzeitig
Die wichtigste Regel: Melde dich so früh wie möglich krank. Das gilt für jede Art von Praktikum – egal ob Schulpraktikum oder freiwilliges Praktikum. Eine Krankmeldung sollte immer vor Arbeitsbeginn erfolgen, am besten mindestens 30 Minuten vorher.
Wen musst du informieren?
- Den Praktikumsbetrieb: Ruf morgens an und sage deinem Betreuer oder der Personalstelle Bescheid. Eine SMS oder WhatsApp-Nachricht reicht in den meisten Fällen nicht aus – ein Telefonat ist der sichere Weg.
- Die Schule: Bei einem Schulpraktikum musst du auch deine betreuende Lehrkraft informieren. Manche Schulen haben hierfür ein Formular oder eine feste Regelung.
- Deine Eltern: Informiere deine Eltern, besonders wenn du minderjährig bist. Sie können dir bei der Kommunikation mit Betrieb und Schule helfen.
Wichtig: Melde dich jeden Tag neu krank, an dem du nicht kommen kannst – es sei denn, du hast bereits ein Attest für einen bestimmten Zeitraum vorgelegt.
Schritt 2: Arztbesuch und Attest
Ob du ein ärztliches Attest brauchst, hängt von mehreren Faktoren ab:
Bei Schulpraktika
Die Regelungen variieren je nach Bundesland und Schule. Häufig gilt: Ab dem dritten Krankheitstag brauchst du ein ärztliches Attest. Manche Schulen verlangen das Attest aber schon ab dem ersten Tag. Informiere dich vorab über die Regelungen deiner Schule.
Bei freiwilligen Praktika
Hier gelten die Regelungen, die im Praktikumsvertrag festgelegt sind. Ohne besondere Vereinbarung gilt die allgemeine Regel: Ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung ist ein ärztliches Attest erforderlich. Aber auch hier kann der Betrieb das Attest schon früher verlangen.
Was steht auf dem Attest?
Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) steht, ab wann und voraussichtlich bis wann du krank bist. Die Diagnose (also was du hast) steht nicht auf dem Attest, das du dem Betrieb gibst – das ist Privatsache. Du musst dem Betrieb also nicht sagen, warum genau du krank bist.
Schritt 3: Deine Rechte als kranker Praktikant
Auch als Praktikantin oder Praktikant hast du das Recht, krank zu sein. Niemand darf dich zwingen, krank zur Arbeit zu kommen. Das ist nicht nur dein gutes Recht, sondern auch sinnvoll: Wenn du mit einer ansteckenden Krankheit im Betrieb erscheinst, gefährdest du die Gesundheit deiner Kollegen.
Darf der Betrieb mich wegen Krankheit rauswerfen?
Nein. Eine Kündigung wegen kurzer, normaler Krankheitstage ist bei einem Praktikum nicht zulässig. Nur bei einer unentschuldigten Abwesenheit – also wenn du einfach nicht kommst, ohne dich krank zu melden – kann der Betrieb Konsequenzen ziehen. Deshalb ist die rechtzeitige Krankmeldung so wichtig.
Bekomme ich weiterhin Vergütung?
Wenn dein Praktikum vergütet ist, hängt die Lohnfortzahlung von der Art des Praktikums und der Dauer ab. Bei einem Arbeitsverhältnis-ähnlichen Praktikum kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen – allerdings erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Bei kurzen Schülerpraktika ist diese Frage meist irrelevant, da sie entweder gar nicht oder nur mit einem Taschengeld vergütet werden.
Nachholpflicht: Muss ich die Krankheitstage nachholen?
Diese Frage beschäftigt viele Praktikantinnen und Praktikanten. Die Antwort ist differenziert:
Schulpraktikum
Bei einem Schulpraktikum gibt es in der Regel keine Nachholpflicht für einzelne Krankheitstage. Das Praktikum findet in einem festen Zeitraum statt, und wenn du ein oder zwei Tage krank bist, musst du diese normalerweise nicht nachholen. Anders sieht es aus, wenn du so viele Tage fehlst, dass das Praktikum nicht mehr als absolviert gewertet werden kann. In diesem Fall kann die Schule verlangen, dass du das Praktikum zu einem anderen Zeitpunkt wiederholst.
Freiwilliges Praktikum
Bei einem freiwilligen Praktikum hängt die Nachholpflicht von der Vereinbarung im Praktikumsvertrag ab. Manche Betriebe erlauben es, die Fehltage am Ende des Praktikums dranzuhängen. Andere verzichten darauf. Kläre diese Frage am besten vor Praktikumsbeginn.
Pflichtpraktikum im Studium
Bei einem Pflichtpraktikum im Studium gibt es oft eine Mindeststundenanzahl, die erreicht werden muss. Wenn du durch Krankheit unter diese Grenze fällst, musst du die fehlenden Tage nachholen. Sprich mit deiner Hochschule über die genauen Regelungen.
Tipps: So gehst du professionell mit Krankheit im Praktikum um
- Melde dich immer rechtzeitig – am besten telefonisch vor Arbeitsbeginn
- Sei ehrlich – simuliere keine Krankheit, aber übertreibe auch nicht mit Detailinformationen
- Geh zum Arzt, wenn du dir unsicher bist, ob du arbeiten kannst
- Kuriere dich richtig aus – komme nicht halbkrank zurück, nur um Fehltage zu vermeiden
- Bedanke dich bei deiner Rückkehr für das Verständnis des Betriebs
- Hole verpasste Aufgaben nach, wenn möglich – frage nach, was du verpasst hast
Sonderfall: Chronische Krankheiten und Praktikum
Wenn du eine chronische Krankheit hast – zum Beispiel Asthma, Diabetes oder Epilepsie – solltest du den Betrieb vor Praktikumsbeginn informieren, zumindest soweit es für die Sicherheit am Arbeitsplatz relevant ist. Du musst nicht alle Details deiner Erkrankung offenlegen, aber der Betrieb sollte wissen, ob du besondere Rücksichtnahme brauchst oder ob es Tätigkeiten gibt, die für dich nicht geeignet sind.
Bei Schulpraktika informiert in der Regel die Schule den Betrieb über besondere gesundheitliche Bedürfnisse – natürlich nur mit deinem und dem Einverständnis deiner Eltern.
Psychische Gesundheit nicht vergessen
Nicht nur körperliche Beschwerden sind ein Grund, zu Hause zu bleiben. Auch psychische Belastungen können dazu führen, dass du nicht arbeitsfähig bist. Wenn du dich im Praktikum überfordert, gemobbt oder extrem gestresst fühlst, sprich mit deinen Eltern, deiner Lehrkraft oder einer Vertrauensperson. Deine psychische Gesundheit ist genauso wichtig wie deine körperliche.
Fazit
Krank im Praktikum zu sein, ist kein Drama – aber du musst richtig damit umgehen. Melde dich rechtzeitig beim Betrieb und bei der Schule, hole dir bei Bedarf ein Attest und kuriere dich ordentlich aus. Niemand erwartet, dass du krank zur Arbeit erscheinst. Professionelles Verhalten im Krankheitsfall zeigt, dass du verantwortungsbewusst bist – und das ist eine Eigenschaft, die jeder Betrieb schätzt.