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Recht & Finanzen20. Januar 2026

Arbeitszeiten im Praktikum: Regeln für Jugendliche

Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche im Praktikum? Erfahre alles über das Jugendarbeitsschutzgesetz, maximale Stunden, Pausen und Nachtarbeitsverbot.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jugendliche (15-17) dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten
  • Kinder unter 15 Jahren dürfen höchstens 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich arbeiten
  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind mindestens 60 Minuten Pause Pflicht
  • Nachtarbeit nach 20 Uhr ist für Jugendliche grundsätzlich verboten
  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen
  • Samstags- und Sonntagsarbeit ist nur in Ausnahmebranchen erlaubt
  • Bei Verstößen kannst du dich an Schule, Eltern oder das Gewerbeaufsichtsamt wenden

Arbeitszeiten im Praktikum: Was das Gesetz für Jugendliche vorschreibt

Wenn du als Schülerin oder Schüler ein Praktikum machst, gelten besondere Regeln für deine Arbeitszeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt dich vor Überarbeitung und sorgt dafür, dass deine Gesundheit und Entwicklung nicht gefährdet werden. Doch was genau bedeutet das für deinen Praktikumsalltag? In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du über Arbeitszeiten, Pausen und Sonderregelungen wissen musst.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz im Überblick

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Beschäftigten unter 18 Jahren – und das schließt auch Praktikantinnen und Praktikanten ein. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Kindern (unter 15 Jahren) und Jugendlichen (15 bis 17 Jahre). Für beide Gruppen gelten unterschiedliche Regelungen, wobei der Schutz für jüngere Personen besonders streng ist.

Das Gesetz regelt nicht nur die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, sondern auch Pausenzeiten, Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen sowie Verbote für bestimmte Arbeitsformen wie Nacht- und Wochenendarbeit.

Maximale Arbeitszeiten nach Alter

Unter 15 Jahren (Kinder)

Wenn du unter 15 Jahre alt bist und ein Schülerpraktikum machst, gelten besonders strenge Regeln:

  • Maximal 7 Stunden pro Tag darfst du arbeiten
  • Maximal 35 Stunden pro Woche ist die Obergrenze
  • Du darfst nur an 5 Tagen pro Woche eingesetzt werden
  • Die Arbeitszeit darf nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr liegen

Diese Regelungen gelten für Schülerbetriebspraktika, die von der Schule organisiert werden. Außerhalb von Schulpraktika dürfen Kinder unter 15 Jahren grundsätzlich gar nicht beschäftigt werden.

15 bis 17 Jahre (Jugendliche)

Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren sind die Regeln etwas lockerer, aber immer noch deutlich strenger als für Erwachsene:

  • Maximal 8 Stunden pro Tag sind erlaubt
  • Maximal 40 Stunden pro Woche bilden die Obergrenze
  • Du darfst an höchstens 5 Tagen pro Woche arbeiten
  • Die Arbeitszeit liegt grundsätzlich zwischen 6:00 und 20:00 Uhr

Wichtig zu wissen: Wenn du an einem Tag weniger als 8 Stunden arbeitest, darfst du die fehlende Zeit nicht an einem anderen Tag dranhängen. Die 8-Stunden-Grenze pro Tag ist absolut.

Pausenregelungen für Praktikantinnen und Praktikanten

Pausen sind nicht nur wichtig für dein Wohlbefinden – sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt genau fest, wie lange deine Pausen sein müssen:

  • Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: mindestens 60 Minuten Pause

Dabei gilt: Die Pause muss spätestens nach 4,5 Stunden ununterbrochener Arbeit gewährt werden. Dein Praktikumsbetrieb darf dir also nicht zumuten, den ganzen Tag ohne Unterbrechung durchzuarbeiten. Die Pausenzeit zählt übrigens nicht als Arbeitszeit – wenn du also 8 Stunden arbeitest und 60 Minuten Pause hast, bist du insgesamt 9 Stunden im Betrieb.

Tipps für deine Pausengestaltung

Nutze deine Pausen sinnvoll: Geh an die frische Luft, iss eine Kleinigkeit und trink genug. Gerade in einem Praktikum, wo alles neu und aufregend ist, vergisst man schnell, sich Auszeiten zu nehmen. Aber gerade dann brauchst du die Erholung besonders.

Nachtarbeit und Wochenendarbeit: Was ist verboten?

Nachtarbeitsverbot

Grundsätzlich gilt für Jugendliche ein striktes Nachtarbeitsverbot. Du darfst nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen für bestimmte Branchen:

  • Bäckereien: Jugendliche ab 16 dürfen ab 5:00 Uhr arbeiten
  • Gastronomie: Jugendliche ab 16 dürfen bis 22:00 Uhr arbeiten
  • Landwirtschaft: Jugendliche ab 16 dürfen ab 5:00 Uhr oder bis 21:00 Uhr arbeiten

Diese Ausnahmen können auch für Praktika in diesen Bereichen gelten. Trotzdem muss die maximale tägliche Arbeitszeit eingehalten werden.

Wochenendarbeit

Samstags- und Sonntagsarbeit ist für Jugendliche grundsätzlich verboten. Auch hier gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Gastronomie, Krankenhäuser oder den Einzelhandel. Wenn du an einem Samstag arbeitest, muss dir dafür ein anderer Tag in derselben Woche freigegeben werden.

Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen

Nach Feierabend musst du mindestens 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben, bevor dein nächster Arbeitstag beginnt. Wenn du also um 18:00 Uhr Feierabend hast, darfst du am nächsten Tag frühestens um 6:00 Uhr wieder anfangen. Diese Regelung stellt sicher, dass du ausreichend Schlaf und Erholung bekommst.

Was tun, wenn der Betrieb sich nicht an die Regeln hält?

Leider kommt es vor, dass Betriebe die Arbeitszeitregelungen für Jugendliche nicht kennen oder ignorieren. Wenn du merkst, dass du länger arbeiten sollst als erlaubt oder deine Pausen nicht einhalten kannst, solltest du folgende Schritte unternehmen:

  • Sprich zuerst deinen Betreuer oder deine Betreuerin an – oft handelt es sich um ein Versehen
  • Informiere deine Eltern über die Situation
  • Wende dich an deine Schule, wenn es sich um ein Schulpraktikum handelt
  • Im Ernstfall kannst du dich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden

Du musst keine Angst haben, deine Rechte einzufordern. Das Jugendarbeitsschutzgesetz existiert, um dich zu schützen, und Verstöße dagegen sind kein Kavaliersdelikt.

Besonderheiten bei Ferienpraktika

Wenn du dein Praktikum in den Schulferien machst, gelten zusätzliche Einschränkungen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen während der Schulferien maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr arbeiten. Diese Regelung gilt auch für Ferienpraktika. Außerdem solltest du beachten, dass du in den Ferien auch Zeit zur Erholung brauchst – plane also nicht alle Ferienwochen mit Arbeit voll.

Zusammenfassung: Deine Rechte auf einen Blick

Als Praktikantin oder Praktikant unter 18 Jahren hast du einen besonderen gesetzlichen Schutz. Die wichtigsten Regeln sind: Maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche für Jugendliche, ausreichende Pausen, kein Arbeiten nach 20 Uhr und grundsätzlich freie Wochenenden. Kenne deine Rechte und scheue dich nicht, sie einzufordern – ein guter Praktikumsbetrieb wird Verständnis dafür haben und die Regeln von sich aus einhalten.

Häufige Fragen

Darf ich im Praktikum Überstunden machen?
Nein, als Jugendlicher unter 18 Jahren darfst du keine Überstunden machen. Die maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (bzw. 7 Stunden für unter 15-Jährige) darf nicht überschritten werden. Auch wenn du selbst gerne länger bleiben möchtest – der Betrieb darf dich nicht über die gesetzlich erlaubte Zeit hinaus beschäftigen.
Was passiert, wenn mein Praktikumsbetrieb die Arbeitszeiten nicht einhält?
Wenn dein Praktikumsbetrieb die Arbeitszeitregelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht einhält, sprich zuerst deinen Betreuer darauf an. Ändert sich nichts, informiere deine Eltern und bei Schulpraktika deine Lehrkraft. In schweren Fällen kann das Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden. Verstöße gegen das JArbSchG können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro bestraft werden.
Gelten die Arbeitszeitregeln auch für freiwillige Praktika in den Ferien?
Ja, das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse von Minderjährigen – egal ob Schulpraktikum, Ferienpraktikum oder freiwilliges Praktikum. Zusätzlich gilt bei Ferienpraktika, dass Jugendliche ab 15 Jahren maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten dürfen.
Ab welchem Alter darf ich bis 22 Uhr im Praktikum arbeiten?
Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur bis 20 Uhr arbeiten. Eine Ausnahme gilt ab 16 Jahren in der Gastronomie und in Schichtbetrieben – dort ist Arbeit bis 22 Uhr unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In allen anderen Branchen bleibt es bei der 20-Uhr-Grenze bis zur Volljährigkeit.

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Stand: Januar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr