Mindestlohn im Praktikum – die wichtigsten Regeln
Seit 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn – auch für Praktikanten. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, die du kennen musst. Ob und wie viel dir zusteht, hängt von der Art und Dauer deines Praktikums ab.
Aktueller Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,82 EUR pro Stunde (Stand 2026). Bei Vollzeit (40 Stunden/Woche) entspricht das einem Bruttogehalt von ca. 2.220 EUR pro Monat.
Wann gilt der Mindestlohn für Praktikanten?
Der Mindestlohn gilt für Praktikanten unter folgenden Bedingungen:
- Freiwilliges Praktikum über 3 Monate: Ab dem ersten Tag des 4. Monats gilt der Mindestlohn
- Praktikum nach abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium: Der Mindestlohn gilt ab Tag 1, unabhängig von der Dauer
Wann gilt der Mindestlohn NICHT?
In folgenden Fällen hast du keinen Anspruch auf den Mindestlohn:
1. Pflichtpraktikum
Wenn dein Praktikum von der Schule, der Universität oder einer Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, gilt kein Mindestlohn – egal wie lang das Praktikum dauert. Das betrifft:
- Schülerpraktika (Betriebspraktikum in der 8./9. Klasse)
- Pflichtpraktika im Studium (Praxissemester)
- Praktika während der Schulzeit (BOGY, BORS)
2. Freiwilliges Praktikum bis 3 Monate
Freiwillige Praktika, die maximal 3 Monate dauern, sind vom Mindestlohn ausgenommen – vorausgesetzt, du nutzt das Praktikum zur Berufsorientierung und hast noch keine abgeschlossene Ausbildung.
3. Praktikum unter 18 ohne Berufsabschluss
Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn – unabhängig von Art und Dauer des Praktikums.
4. Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung der Agentur für Arbeit ist kein Praktikum im engeren Sinne und vom Mindestlohn ausgenommen.
Berechnung und Beispiele
Beispiel 1: Freiwilliges Praktikum, 2 Monate, Vollzeit
Kein Mindestlohn-Anspruch (unter 3 Monate). Der Betrieb kann eine freiwillige Vergütung zahlen (z.B. 400-600 EUR/Monat), ist aber nicht dazu verpflichtet.
Beispiel 2: Freiwilliges Praktikum, 4 Monate, Vollzeit
Mindestlohn gilt ab Tag 1: 12,82 EUR × 40 Stunden × 4,33 Wochen = ca. 2.220 EUR brutto pro Monat.
Beispiel 3: Pflichtpraktikum, 6 Monate, Vollzeit
Kein Mindestlohn-Anspruch (Pflichtpraktikum). Viele Betriebe zahlen trotzdem 400-800 EUR pro Monat freiwillig.
Achtung: 3-Monats-Trick
Manche Betriebe begrenzen freiwillige Praktika auf genau 3 Monate minus 1 Tag, um den Mindestlohn zu umgehen. Das ist legal, aber fragwürdig. Wenn du das erlebst:
- Frag, ob eine Verlängerung mit Vergütung möglich ist
- Verhandle eine freiwillige Vergütung für die 3 Monate
- Überlege, ob der Betrieb wirklich der richtige für dich ist
Was tun bei Mindestlohn-Verstößen?
Wenn dir der Mindestlohn zusteht und der Betrieb ihn nicht zahlt:
- Ansprechen: Erst das Gespräch mit dem Betrieb suchen
- Schriftlich fordern: Gehaltsanspruch per E-Mail geltend machen
- Beratung: Gewerkschaft, DGB-Rechtsberatung oder Arbeitsrechtler kontaktieren
- Meldung: Verstöße können beim Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) gemeldet werden
Vergütung verhandeln
Auch wenn kein Mindestlohn gilt, kannst du über eine Vergütung verhandeln. Viele Betriebe zahlen freiwillig:
- Schülerpraktikum: Meist unbezahlt, manchmal 50-100 EUR als Aufwandsentschädigung
- Freiwilliges Praktikum unter 3 Monaten: 300-800 EUR/Monat üblich
- Pflichtpraktikum: 400-1.000 EUR/Monat, je nach Branche und Unternehmensgröße
Fazit
Die Mindestlohn-Regelung für Praktikanten ist kompliziert, aber wichtig zu kennen. Grundregel: Ab 3 Monaten freiwilligem Praktikum gilt der Mindestlohn. Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika sind ausgenommen. Frag im Vorstellungsgespräch nach der Vergütung – auch wenn kein Mindestlohn gilt, zahlen viele Betriebe freiwillig.