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Recht & Finanzen22. Januar 2026

Versicherung im Schülerpraktikum: Was du wissen musst

Wer ist im Schülerpraktikum versichert? Erfahre alles über Unfallversicherung, Haftpflicht und gesetzliche Regelungen für dein Praktikum.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Schulpraktikum bist du automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt
  • Wegeunfälle auf dem direkten Weg zum Praktikum und zurück sind mitversichert
  • Die Haftpflichtversicherung des Schulträgers deckt Schäden im Schulpraktikum ab
  • Bei freiwilligen Praktika muss der Betrieb dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden
  • Die Krankenversicherung über die Eltern bleibt während des Praktikums bestehen
  • Ein schriftlicher Praktikumsvertrag klärt die Versicherungssituation

Versicherungsschutz im Schülerpraktikum: Alles, was du wissen musst

Bevor du dein Schülerpraktikum antrittst, solltest du wissen, wie du versichert bist. Was passiert, wenn du dich im Betrieb verletzt? Wer zahlt, wenn du aus Versehen etwas kaputt machst? Diese Fragen klingen vielleicht erst einmal langweilig, aber sie sind enorm wichtig. In diesem Ratgeber erklären wir dir alles rund um den Versicherungsschutz im Praktikum – verständlich und auf den Punkt gebracht.

Die gesetzliche Unfallversicherung im Schulpraktikum

Die gute Nachricht zuerst: Wenn du ein Schulpraktikum (also ein von der Schule organisiertes Betriebspraktikum) machst, bist du automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt für BOGY-Praktika in Baden-Württemberg, BORS-Praktika und alle anderen Formen von Schülerbetriebspraktika.

Der Grund: Während eines Schulpraktikums giltst du rechtlich als Schülerin oder Schüler, der am Lernort Betrieb lernt. Du bist also gewissermaßen in einer Verlängerung des Schulunterrichts. Deshalb greift die Schülerunfallversicherung, die über den zuständigen Unfallversicherungsträger (meist die Unfallkasse des Bundeslandes) läuft.

Was ist versichert?

  • Arbeitsunfälle im Betrieb – zum Beispiel, wenn du dich an einer Maschine verletzt
  • Wegeunfälle – Unfälle auf dem direkten Weg von zu Hause zum Praktikumsbetrieb und zurück
  • Berufskrankheiten – auch wenn diese bei einem kurzen Praktikum sehr selten vorkommen

Was ist nicht versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die im direkten Zusammenhang mit dem Praktikum stehen. Wenn du in der Mittagspause privat einkaufen gehst und dich dabei verletzt, greift der Schutz in der Regel nicht. Auch Umwege auf dem Hin- oder Rückweg sind nicht versichert.

Haftpflichtversicherung: Wenn du etwas kaputt machst

Stell dir vor, du stolperst im Praktikum und wirfst dabei einen teuren Monitor vom Tisch. Oder du drückst versehentlich den falschen Knopf an einer Maschine. Wer zahlt den Schaden?

Bei Schulpraktika

Während eines Schulpraktikums bist du in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Schulträgers (also der Gemeinde oder des Landkreises) mitversichert. Diese Versicherung greift bei Schäden, die du im Rahmen des Praktikums verursachst. Allerdings gibt es hier oft Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Bei freiwilligen Praktika

Wenn du ein freiwilliges Praktikum machst, das nicht von der Schule organisiert wird, ist die Situation komplizierter. Hier greift die Schulversicherung nicht. Stattdessen könnte die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern relevant sein. Du solltest unbedingt vor Praktikumsbeginn prüfen, ob die Familienhaftpflicht auch Schäden während eines freiwilligen Praktikums abdeckt.

Manche Betriebe haben auch eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, die Praktikanten mit einschließt. Frage am besten vor Praktikumsbeginn beim Betrieb nach, wie die Versicherungssituation geregelt ist.

Krankenversicherung im Praktikum

Als Schülerin oder Schüler bist du in der Regel über deine Eltern familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Daran ändert ein Praktikum nichts – egal ob Schulpraktikum oder freiwilliges Praktikum. Du brauchst also keine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen.

Anders sieht es aus, wenn du ein vergütetes Praktikum machst und dabei mehr als 520 Euro monatlich verdienst. In diesem Fall könntest du aus der Familienversicherung herausfallen und müsstest dich selbst versichern. Bei den meisten Schülerpraktika ist das aber kein Thema, da sie entweder gar nicht oder nur sehr gering vergütet werden.

Freiwillige Praktika: Besondere Versicherungssituation

Bei einem freiwilligen Praktikum – also einem Praktikum, das du eigenständig organisierst und das nicht Teil des Schulunterrichts ist – gelten andere Regeln als beim Schulpraktikum:

  • Unfallversicherung: Du bist über die Berufsgenossenschaft des Betriebs versichert, wenn ein Praktikumsvertrag besteht. Der Betrieb muss dich bei seiner Berufsgenossenschaft anmelden.
  • Haftpflicht: Die Schulversicherung greift nicht. Prüfe die private Haftpflichtversicherung deiner Familie.
  • Krankenversicherung: Familienversicherung gilt weiterhin, solange du unter der Einkommensgrenze bleibst.

Deshalb ist es bei freiwilligen Praktika besonders wichtig, einen schriftlichen Praktikumsvertrag abzuschließen. Darin sollte auch die Versicherungsfrage geklärt sein.

Checkliste: Versicherung vor dem Praktikum klären

Damit du optimal abgesichert bist, solltest du vor Praktikumsbeginn folgende Punkte klären:

  • Handelt es sich um ein Schul- oder freiwilliges Praktikum?
  • Hat die Schule eine Information zur Unfallversicherung herausgegeben?
  • Ist eine private Haftpflichtversicherung vorhanden, die auch Praktika abdeckt?
  • Besteht ein schriftlicher Praktikumsvertrag?
  • Weiß der Betrieb über seine Versicherungspflichten Bescheid?
  • Sind deine Eltern über die Versicherungssituation informiert?

Was tun im Schadensfall?

Wenn tatsächlich etwas passiert – sei es ein Unfall oder ein Sachschaden – solltest du Folgendes tun:

  • Sofort den Betreuer oder die Betreuerin informieren
  • Den Vorfall dokumentieren (Zeitpunkt, Hergang, Zeugen)
  • Bei Verletzungen: Arzt aufsuchen und darauf hinweisen, dass es sich um einen Praktikumsunfall handelt
  • Die Schule informieren, wenn es sich um ein Schulpraktikum handelt
  • Die Eltern benachrichtigen

Es ist wichtig, dass der Unfall offiziell dokumentiert wird, damit die Versicherung den Fall übernehmen kann. Bei Schulpraktika muss der Betrieb oder die Schule eine Unfallanzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger einreichen.

Zusammenfassung

Im Schulpraktikum bist du grundsätzlich gut versichert: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt dich bei Arbeits- und Wegeunfällen, und die Haftpflichtversicherung des Schulträgers deckt Sachschäden ab. Bei freiwilligen Praktika musst du selbst aktiv werden und die Versicherungsfrage vor Praktikumsbeginn klären. In jedem Fall gilt: Informiere dich rechtzeitig und sprich mit deinen Eltern und dem Betrieb über den Versicherungsschutz. So kannst du dein Praktikum unbeschwert genießen.

Häufige Fragen

Bin ich im Schülerpraktikum automatisch unfallversichert?
Ja, bei einem von der Schule organisierten Betriebspraktikum bist du automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse des Bundeslandes) geschützt. Du musst dich nicht extra anmelden oder Beiträge zahlen. Dieser Schutz gilt für Arbeitsunfälle im Betrieb und Wegeunfälle.
Wer zahlt, wenn ich im Praktikum etwas kaputt mache?
Bei einem Schulpraktikum springt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schulträgers ein. Bei freiwilligen Praktika ist die private Haftpflichtversicherung deiner Familie zuständig. In beiden Fällen gilt: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Versicherung die Leistung verweigern. Kläre die Haftpflichtfrage unbedingt vor Praktikumsbeginn.
Brauche ich für ein freiwilliges Praktikum eine extra Versicherung?
Nicht unbedingt eine extra Versicherung, aber du solltest prüfen, ob du ausreichend geschützt bist. Der Praktikumsbetrieb muss dich bei seiner Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung anmelden. Für die Haftpflicht prüfe, ob die Familienversicherung deiner Eltern auch freiwillige Praktika abdeckt. Ein schriftlicher Praktikumsvertrag hilft, alle Versicherungsfragen klar zu regeln.
Was muss ich tun, wenn ich mich im Praktikum verletze?
Informiere sofort deinen Betreuer im Betrieb und dokumentiere den Vorfall (Zeitpunkt, Hergang, Zeugen). Gehe zum Arzt und weise darauf hin, dass es sich um einen Praktikumsunfall handelt – am besten gehst du direkt zum Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaft. Bei Schulpraktika muss die Schule informiert werden, damit eine Unfallanzeige gestellt wird. Benachrichtige auch deine Eltern.

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Stand: Januar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr