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Gehalt & Vergütung4. Mai 2026

Schülerpraktikum Gehalt 2026: Was Schüler verdienen (und warum oft 0 Euro)

Bekommt man im Schülerpraktikum Geld? Rechtliche Lage, typische Aufwandsentschädigungen, BOGY/BORS und Tipps für freiwillige Schülerpraktika 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schülerpraktika sind gesetzlich vom Mindestlohn ausgenommen (§ 22 MiLoG)
  • Pflichtpraktika in der Schule sind grundsätzlich unbezahlt
  • Aufwandsentschädigungen von 50-150 EUR/Woche sind freiwillig — vor allem in Großkonzernen üblich
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: max. 8 Std/Tag, keine Nachtarbeit, keine Wochenendarbeit
  • Freiwillige Ferienpraktika werden manchmal mit 200-500 EUR/Monat vergütet

Schülerpraktikum Gehalt: Die kurze Antwort

In den allermeisten Fällen gibt es im Schülerpraktikum kein Gehalt. Pflichtpraktika in der Schule sind unbezahlt, weil sie als Teil der Schulpflicht gelten. Manche Betriebe zahlen freiwillig eine kleine Aufwandsentschädigung von 50 bis 200 EUR, gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.

Warum Schülerpraktika unbezahlt sind

Ein Schülerpraktikum ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, sondern Teil der schulischen Ausbildung. Die Schule organisiert den Einsatz, du bist während des Praktikums weiter über die Schule unfallversichert (gesetzliche Schülerunfallversicherung). Deshalb gilt:

  • Kein Anspruch auf Mindestlohn
  • Kein Arbeitsvertrag — meist nur eine Praktikumsvereinbarung zwischen Schule, Betrieb und Eltern
  • Keine Sozialversicherungspflicht
  • Keine Lohnsteuer

Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) — Schülerpraktika im Rahmen der Schul- oder Hochschulausbildung sind ausdrücklich vom Mindestlohn ausgenommen.

Aufwandsentschädigung: Wer freiwillig zahlt

Manche Betriebe zahlen aus Kulanz eine Aufwandsentschädigung — typische Beträge:

BrancheTypische Aufwandsentschädigung pro Woche
Industrie/Großkonzerne50-150 EUR
Handwerk0-50 EUR
Einzelhandel/Gastronomie0-50 EUR
Banken/Versicherungen50-100 EUR
Kleine Betriebe0-30 EUR (oft nur Fahrtkostenzuschuss)
Öffentlicher Dienst0 EUR

Diese Zahlungen sind freiwillig — du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf. Frage nach dem ersten Praktikumstag, ob es eine Aufwandsentschädigung gibt. Sie wird steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt, weil sie als Aufwandserstattung und nicht als Arbeitsentgelt gilt.

BOGY, BORS und andere Pflichtpraktika in den Bundesländern

Baden-Württemberg: BOGY (Gymnasium) und BORS (Realschule)

BOGY (Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium) und BORS (Berufsorientierung an Realschulen) sind verpflichtend. Dauer 1 Woche. Kein Gehalt vorgesehen, einige Betriebe zahlen freiwillig 25-50 EUR pro Woche.

Bayern: P-Seminar Praktikum

Im Rahmen des P-Seminars in der Oberstufe. Meist 1-2 Wochen. Keine Vergütungspflicht.

Berlin/NRW: Schulisches Praktikum

2-3 Wochen Pflichtpraktikum in Klasse 9 oder 10. Keine gesetzliche Vergütung.

Übersicht: Pflichtpraktika nach Bundesland

BundeslandKlasseDauer
Baden-Württemberg9 (BORS), 10 (BOGY)1 Woche
Bayern9 oder 101 Woche
Berlin93 Wochen
NRW92-3 Wochen
Hessen9 oder 102-3 Wochen
Niedersachsen92 Wochen
Sachsen92 Wochen

Freiwilliges Schülerpraktikum in den Ferien

Auch bei freiwilligen Praktika außerhalb der Schule gilt: Mindestlohn-Befreiung, solange das Praktikum als Teil einer schulischen Maßnahme oder zur Berufsorientierung dient und nicht länger als 3 Monate dauert.

In der Praxis zahlen Unternehmen für freiwillige Schülerpraktika in den Ferien etwas mehr als bei Pflichtpraktika — typisch sind 200-500 EUR pro Monat bei Vollzeit-Praktika.

Wichtig: Arbeitszeit-Regeln für Schüler

Bist du jünger als 18, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

  • Unter 15 Jahre: Praktikum nur im Rahmen der Schule, max. 7 Std/Tag
  • 15-17 Jahre: max. 8 Std/Tag, max. 40 Std/Woche
  • Keine Nachtarbeit (nach 20 Uhr)
  • Keine Wochenendarbeit (außer in Ausnahmebranchen wie Gastronomie)
  • Mindestens 12 Stunden Pause zwischen zwei Arbeitstagen

Tipps für mehr Geld im Schülerpraktikum

  1. Größere Firmen wählen: Konzerne wie Siemens, BMW, BASF, Deutsche Bahn zahlen oft Aufwandsentschädigungen von 100+ EUR pro Woche.
  2. Banken und Versicherungen: Häufig kleine Wochenpauschalen, manchmal Mittagsessen-Gutscheine.
  3. Nach Fahrtkosten fragen: Viele Betriebe erstatten Fahrkarten, auch wenn sie kein Gehalt zahlen.
  4. Freiwilliges Ferienpraktikum statt Schul-Pflichtpraktikum: Mehr Verhandlungsspielraum, manchmal echtes Gehalt.
  5. Ausbildungsmessen besuchen: Direkt mit Unternehmen sprechen und nach Aufwandsentschädigungen fragen.

Was Eltern und Schüler beachten sollten

Da Schülerpraktika unbezahlt sind, fallen für Familien zusätzliche Kosten an: Fahrkarten, Verpflegung, evtl. Arbeitskleidung. Im Schnitt rechnen Familien mit 50-100 EUR Mehrausgaben pro Praktikumswoche. Manche Schulen oder Sozialträger bieten Zuschüsse — frag bei der Schule oder dem Jugendamt nach.

Häufige Fragen

Bekommt man im Schülerpraktikum Geld?
Bei verpflichtenden Schülerpraktika in der Regel nicht. Manche Betriebe zahlen freiwillig eine Aufwandsentschädigung von 50-150 EUR pro Woche, vor allem große Konzerne. Bei freiwilligen Praktika außerhalb der Schule gibt es manchmal 200-500 EUR pro Monat.
Gilt der Mindestlohn auch für Schülerpraktikanten?
Nein. § 22 Abs. 1 Mindestlohngesetz nimmt Praktika im Rahmen der Schul- oder Hochschulausbildung sowie Praktika zur Berufsorientierung bis zu 3 Monaten ausdrücklich vom Mindestlohn aus.
Wie lange darf ein Schülerpraktikum dauern?
Pflichtpraktika in der Schule dauern je nach Bundesland 1-3 Wochen. Freiwillige Schülerpraktika in den Ferien können länger sein, müssen aber bei unter 18-Jährigen die Arbeitszeitvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhalten (max. 8 Std/Tag, max. 40 Std/Woche).
Welche Branchen zahlen am meisten im Schülerpraktikum?
Großkonzerne in Industrie und Banken zahlen am meisten — typisch 100-150 EUR pro Woche. Handwerk, kleine Betriebe und der öffentliche Dienst zahlen meist nichts oder nur Fahrtkostenerstattung.
Muss ich Steuern auf eine Aufwandsentschädigung zahlen?
Nein. Aufwandsentschädigungen für Schülerpraktika sind steuer- und sozialabgabenfrei, solange sie als Erstattung von Fahrtkosten und ähnlichem gelten. Erst echte Gehaltszahlungen wären steuerpflichtig.

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Stand: Mai 2026· Alle Angaben ohne Gewähr