Welche Versicherungspflichten haben Arbeitgeber bei Praktikanten?
Die Versicherungsfrage ist bei Praktikanten komplexer als bei regulären Angestellten, weil sie von der Art des Praktikums abhängt. Hier der Überblick.
Sind Praktikanten über die gesetzliche Unfallversicherung des Betriebs versichert?
Alle Praktikanten sind über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Ihres Unternehmens versichert – unabhängig ob Pflicht- oder freiwilliges Praktikum, bezahlt oder unbezahlt. Sie als Arbeitgeber zahlen die Beiträge. Ausnahme: Schülerpraktikanten sind über die Schule versichert.
Wann sind Praktikanten sozialversicherungspflichtig?
| Praktikumsart | KV | RV | AV | PV |
|---|---|---|---|---|
| Pflichtpraktikum (während Studium) | Frei | Frei | Frei | Frei |
| Freiwillig, unter 3 Monate | Frei | Frei | Frei | Frei |
| Freiwillig, über 3 Monate | Pflicht | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Schülerpraktikum | Frei | Frei | Frei | Frei |
Wer haftet, wenn ein Praktikant einen Schaden verursacht?
Wenn ein Praktikant einen Schaden verursacht, haften Sie als Arbeitgeber (§ 831 BGB). Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Praktikanten einschließt. Die meisten Policen tun das, aber ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
Welche Tipps helfen Arbeitgebern bei der Absicherung von Praktikanten?
Pflichtpraktikum bestätigen lassen: Lassen Sie sich vom Praktikanten eine Bescheinigung der Hochschule geben, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Das ist Ihr Nachweis für die SV-Freiheit.
Schülerpraktikum: Klären Sie mit der Schule die Versicherungsfrage. In der Regel ist der Schüler über die Schule unfallversichert.