Versicherungspflichten bei Praktikanten
Die Versicherungsfrage ist bei Praktikanten komplexer als bei regulären Angestellten, weil sie von der Art des Praktikums abhängt. Hier der Überblick.
Unfallversicherung
Alle Praktikanten sind über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Ihres Unternehmens versichert – unabhängig ob Pflicht- oder freiwilliges Praktikum, bezahlt oder unbezahlt. Sie als Arbeitgeber zahlen die Beiträge. Ausnahme: Schülerpraktikanten sind über die Schule versichert.
Sozialversicherung
| Praktikumsart | KV | RV | AV | PV |
|---|---|---|---|---|
| Pflichtpraktikum (während Studium) | Frei | Frei | Frei | Frei |
| Freiwillig, unter 3 Monate | Frei | Frei | Frei | Frei |
| Freiwillig, über 3 Monate | Pflicht | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Schülerpraktikum | Frei | Frei | Frei | Frei |
Haftpflicht
Wenn ein Praktikant einen Schaden verursacht, haften Sie als Arbeitgeber (§ 831 BGB). Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Praktikanten einschließt. Die meisten Policen tun das, aber ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
Tipps
Pflichtpraktikum bestätigen lassen: Lassen Sie sich vom Praktikanten eine Bescheinigung der Hochschule geben, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Das ist Ihr Nachweis für die SV-Freiheit.
Schülerpraktikum: Klären Sie mit der Schule die Versicherungsfrage. In der Regel ist der Schüler über die Schule unfallversichert.