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Für Arbeitgeber20. März 2026

Schülerpraktikum anbieten: Organisation, Recht & Tipps

Schülerpraktikum als Arbeitgeber anbieten: Jugendarbeitsschutz, Versicherung, Aufgabenplanung und warum sich die Investition in Nachwuchsgewinnung lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schülerpraktikum: 1-3 Wochen, 8./9. Klasse, meist über die Schule organisiert
  • JArbSchG: Ab 15 max. 7h/Tag, 35h/Woche, keine gefährlichen Arbeiten
  • Unfallversicherung meist über die Schule – vorher klären
  • Lernaspekt im Vordergrund, nicht Zuarbeit
  • Frühe Bindung: Viele Azubis wählen den Beruf nach dem Schülerpraktikum

Schülerpraktikum: Nachwuchs von morgen kennenlernen

Ein Schülerpraktikum dauert typischerweise 1-3 Wochen und findet in der 8. oder 9. Klasse statt. Für Ihren Betrieb ist es eine der besten Möglichkeiten, zukünftige Azubis frühzeitig kennenzulernen – und ihnen zu zeigen, was Ihren Beruf spannend macht.

Rechtliche Grundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Schüler unter 15 Jahren dürfen nur leichte Tätigkeiten ausüben. Ab 15: Max. 7 Stunden/Tag, max. 35 Stunden/Woche. Keine Arbeit vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr. Keine gefährlichen Arbeiten.

Versicherung: Schülerpraktikanten sind in der Regel über die Schule unfallversichert. Klären Sie das mit der Schule. Ihre Betriebshaftpflicht sollte Praktikanten einschließen.

Vergütung: Schülerpraktika müssen nicht vergütet werden. Ein kleines Taschengeld (z.B. 50 EUR/Woche) ist nett, aber nicht üblich.

Aufgabenplanung

Woche 1: Rundgang, Team-Vorstellung, erste einfache Aufgaben unter Anleitung. Der Schüler soll den Betrieb kennenlernen.

Woche 2: Kleinere eigenständige Aufgaben, Mitmachen bei der täglichen Arbeit, Fragen beantworten.

Woche 3: Mini-Projekt (wenn Zeit), Reflexionsgespräch, Praktikumsbescheinigung ausstellen.

Wichtig: Schüler sind keine billigen Arbeitskräfte. Der Lernaspekt muss im Vordergrund stehen. Abwechslungsreiche Einblicke in verschiedene Bereiche sind besser als monotone Zuarbeit.

Warum es sich lohnt

Frühe Bindung: Ein positives Schülerpraktikum bleibt in Erinnerung. Viele Azubis berichten, dass sie durch ihr Schülerpraktikum den Beruf gewählt haben.

Talent-Scouting: Sie lernen potenzielle Azubis 1-3 Jahre vor dem Ausbildungsstart kennen. Wenn der Schüler gut ist, halten Sie den Kontakt.

Reputation: Schulen empfehlen Betriebe die gute Praktika anbieten. Mundpropaganda ist der beste Recruiting-Kanal.

Häufige Fragen

Muss ich ein Schülerpraktikum bezahlen?
Nein, Schülerpraktika sind in der Regel unbezahlt. Ein kleines Taschengeld (z.B. 50 EUR/Woche) ist freiwillig und wird geschätzt, aber nicht erwartet.
Wer versichert Schülerpraktikanten?
In der Regel die Schule über die gesetzliche Unfallversicherung. Klären Sie das vor Praktikumsbeginn mit der Schule. Ihre Betriebshaftpflicht sollte Praktikanten zusätzlich einschließen.
Was muss ich beim Jugendarbeitsschutz beachten?
Unter 15: Nur leichte Tätigkeiten, max. 2h/Tag. Ab 15: Max. 7h/Tag, 35h/Woche. Keine Arbeit vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr. Keine gefährlichen Arbeiten, keine schweren Lasten. Regelmäßige Pausen.

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