Sozialversicherung – was ist das überhaupt?
Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst fünf Säulen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung. Ob und welche Beiträge du als Praktikant zahlen musst, hängt von der Art deines Praktikums ab.
Pflichtpraktikum – Sozialversicherung
Vor oder während des Studiums
Bei einem Pflichtpraktikum, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, bist du sozialversicherungsfrei. Das bedeutet:
- Keine Beiträge zu Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- Egal wie hoch die Vergütung ist
- Egal wie lang das Praktikum dauert
- Du bleibst über deine Familienversicherung (bis 25 Jahre) oder studentische Krankenversicherung versichert
Schülerpraktikum
Bei Schülerpraktika gilt das Gleiche: Keine Sozialversicherungspflicht. Du bist über deine Eltern familienversichert und über die Schule unfallversichert.
Freiwilliges Praktikum – Sozialversicherung
Bis 3 Monate (Orientierungspraktikum)
Freiwillige Praktika bis 3 Monate, die der Berufsorientierung dienen, sind in der Regel sozialversicherungsfrei – sofern kein Entgelt gezahlt wird oder die Vergütung unter der Geringfügigkeitsgrenze (538 EUR/Monat) liegt.
Wenn eine Vergütung über 538 EUR gezahlt wird, fallen Beiträge an:
- Krankenversicherung: ca. 7,3% (Arbeitnehmeranteil)
- Rentenversicherung: ca. 9,3%
- Arbeitslosenversicherung: ca. 1,3%
- Pflegeversicherung: ca. 1,7%
Über 3 Monate
Bei freiwilligen Praktika über 3 Monate bist du voll sozialversicherungspflichtig – alle fünf Säulen. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen (Arbeitnehmeranteil ca. 20%), der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil obendrauf.
Besonderheiten für Studierende
Werkstudenten-Privileg
Wenn du während des Semesters ein freiwilliges Praktikum machst und gleichzeitig eingeschrieben bist, kannst du ggf. vom Werkstudenten-Privileg profitieren: Du zahlst nur Rentenversicherung, aber keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Voraussetzung: max. 20 Stunden/Woche).
Familienversicherung
Bis zum 25. Lebensjahr kannst du als Student kostenlos über deine Eltern in der Familienversicherung mitversichert sein. Voraussetzung: Dein monatliches Einkommen übersteigt nicht 538 EUR. Bei einem Praktikum mit höherer Vergütung fällst du aus der Familienversicherung raus.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für alle Praktikanten – egal ob Pflicht- oder freiwilliges Praktikum. Der Betrieb zahlt die Beiträge komplett. Du bist versichert bei:
- Arbeitsunfällen im Betrieb
- Wegeunfällen (auf dem Weg zur Arbeit und zurück)
- Berufskrankheiten
Übersicht: Sozialversicherung nach Praktikumsart
- Schülerpraktikum: Keine SV-Pflicht, Unfallversicherung über Schule/Betrieb
- Pflichtpraktikum (Studium): Keine SV-Pflicht, Krankenversicherung über Eltern oder studentische KV
- Freiwillig bis 3 Monate, unter 538 EUR: Keine SV-Pflicht
- Freiwillig bis 3 Monate, über 538 EUR: SV-pflichtig
- Freiwillig über 3 Monate: Voll SV-pflichtig
Was bedeutet das praktisch?
Wenn du sozialversicherungspflichtig bist, wird von deinem Brutto-Praktikumsgehalt ca. 20% abgezogen. Beispiel: Bei 2.220 EUR brutto (Mindestlohn, Vollzeit) bleiben dir ca. 1.750-1.800 EUR netto.
Wenn du sozialversicherungsfrei bist, bekommst du dein Praktikumsgehalt ohne Abzüge (Lohnsteuer kann aber trotzdem anfallen, abhängig von deinem Jahreseinkommen und Steuerklasse).
Fazit
Die Sozialversicherung im Praktikum ist kompliziert, aber wichtig. Grundregel: Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika sind meist frei, längere freiwillige Praktika mit Vergütung sind sozialversicherungspflichtig. Im Zweifel frag bei deiner Krankenkasse nach – die beraten kostenlos.